Die irische Billigfluglinie Ryanair darf ihre Flugpreise einem Gerichtsurteil zufolge vorerst nicht mehr mit den Durchschnittspreisen von Wettbewerbern vergleichen. Das Kölner Landgericht untersagte Ryanair auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Zuge einer einstweiligen Verfügung einen solchen Preisvergleich, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte.

Der Vergleich der Durchschnittspreise sei irreführend, weil die Wettbewerber von Ryanair in der Regel von Großflughäfen aus starteten, während der irische Billigflieger zumeist von Regionalflugplätzen aus operiere, zitierte der Sprecher aus dem Beschluss des Landgerichts.

Ryanair hatte in Tageszeitungen mit Durchschnittspreisen geworben und sie mit den durchschnittlichen Preisen der namentlich genannten Konkurrenten Germanwings und Air Berlin verglichen. Die Wettbewerbsschützer hielt den Vergleich für unzulässig, weil die Angebote wegen der unterschiedlichen Abflugorte nicht vergleichbar seien.

"Ryanair hat hier Äpfel mit Birnen verglichen," sagte Hans-Frieder Schönheit, Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Ryanair spare durch die Nutzung abseits gelegener Flughäfen Gebühren, die Reisenden müssten aber für die Anreise mehr Zeit und Kosten aufwenden. Eine Sprecherin von Ryanair wollte den Gerichtsbeschluss zunächst nicht kommentieren.

Ryanair ist schon mehrfach wegen irreführender Werbung verurteilt worden. So wurde der irischen Luftfahrtgesellschaft unter anderem untersagt zu behaupten, der von ihr angeflogene Flughafen Niederrhein bei Weeze liege nahe Düsseldorf. Weeze liegt rund 80 Kilometer nordwestlich der Rhein-Metropole. Auch im Falle des Flughafens Lübeck musste sich Ryanair verpflichten, dafür nicht mehr die Bezeichnung "Hamburg" zu verwenden. (APA/Reuters)