800.000 Personen waren 2004 zumindest zeitweise arbeitslos
"Der Grund für die deutliche Zunahme der Sperren ist weniger der vermehrte Missbrauch, sondern vor allem auf die intensive Kundenbetreuung und die verbesserten Kontakte zu den Betrieben zurückzuführen. Erst durch die Rückmeldung der Betriebe ergeben sich für das AMS eindeutige Anhaltspunkte für Sanktionen", so AMS-Vorstand Herbert Böhm auf APA-Anfrage. Darüber hinaus ist die Arbeitslosigkeit in Österreich seit 1990 deutlich angestiegen. Waren 1990 566.000 Personen zumindest einmal von Arbeitslosigkeit betroffen, so ist die vergleichbare Zahl im Vorjahr auf den Rekordwert von 800.000 Betroffene angestiegen.
Bei Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme erwartet die Betroffenen beim ersten Mal eine Sperre von 6 Wochen. Im Wiederholungsfall wird eine Sperre von 8 Wochen verhängt. Bei Arbeitsunwilligkeit (nach § 9) - wenn der Betroffene weder einen Kurs belegen noch vermittelt werden will - wird das Arbeitslosengeld gänzlich gestrichen.
37.000 Sperren wegen Kontrollversäumnis
Von den insgesamt rund 82.000 im Vorjahr vom AMS verhängten Sanktionen kam es abgesehen der 15.500 Sperren wegen Missbrauchs in rund 37.000 Fällen zu Sperren wegen Kontrollversäumnis. Das waren um über 8.400 Sanktionen mehr als im vorangegangenen Jahr. Wird der vereinbarte Kontrolltermin beim AMS nicht eingehalten, kann der AMS-Berater vorübergehend das Arbeitslosengeld sperren. Auch bei Selbstkündigung des Dienstverhältnisses wird vom Arbeitsmarktservice eine sechswöchige Wartefrist auf Arbeitslosenbezug verhängt. Davon waren 2004 knapp 29.000 Personen betroffen, knapp 1.000 Betroffene weniger als 2003.