Wien - Weit gehend unbemerkt wurden vor der endgültigen Beschlussfassung der neuen Gruppenbesteuerung, die Teil der Steuerreform 2005 ist, noch rasch die Bundesländer und Gemeinden um den Genuss dieser Steuerentlastung gebracht.

Wer aus verschiedenen Unternehmensteilen eine Firmengruppe bildet, kann ab heuer Gewinne und Verluste in dieser Gruppe ab einer Beteiligung von 51 Prozent steuermindernd gegenverrechnen. Länder und Gemeinden können dies für ihre Betriebe aber nicht nutzen, so die nun gültige Rechtslage.

Finanzielle Zeitbombe

Was manche Steuerexperten ohnehin für eine finanzielle Zeitbombe im Budget halten, da Konzernen dieses Modell auch die Verlustverrechnung mit Auslandstöchtern erlaubt, hätten Bundesländer etwa zwischen Gewinn bringenden Energieversorgern und Verluste schreibenden Spitälern nutzen können.

Dieser Möglichkeit hat Finanzminister Karl-Heinz Grasser - aus seiner Budgetsicht verständlich - Ende 2004 einen Riegel vorgeschoben.

Die Schätzung bleibt

Interessanterweise gibt das Finanzministerium den zu erwartenden Einnahmenausfall durch die Gruppenbesteuerung nach wie vor mit 100 Millionen Euro an.

Diese Schätzung wurde seit Beginn der Diskussion über die Gruppenbesteuerung Anfang 2004 nicht mehr geändert, obwohl damals der Ausschluss der Länder und Kommunen noch nicht in dem Paket enthalten war.

Und ebenso wird seit Beginn der Diskussion diese Schätzung von 100 Millionen Euro von der Opposition und großen Steuerberatungskanzleien als weit untertrieben bezweifelt - bisher aber stets auch unter dem Hinweis der Ausnutzbarkeit des Modells durch die Bundesländer und Kommunen. (miba, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.01.2005)