Zeitung: Kaiserenkel sieht Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes - Schiedsinstanz: Rückgabeverbot in Verfassung verankert
Redaktion
,
Wien - Karl Habsburg, der Enkel des letzten österreichischen
Kaisers, kämpft weiter um Liegenschaften aus dem ehemaligen
"Familienfonds" des Hauses Habsburg-Lothringen. Die Schiedsinstanz
für die Naturalrestitution von in der NS-Zeit geraubtem Besitz, der
sich nun bei der öffentlichen Hand befindet, hatte eine Rückgabe
Anfang Dezember aus verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen
Gründen abgelehnt. Habsburg bekämpft diese Entscheidung nun vor dem
Verfassungsgerichtshof (VfGH), berichtet die "Krone" in ihrer
Freitag-Ausgabe.
Insgesamt drei Gruppen aus der Familie Habsburg-Lothringen hatten
im Mai 2003 die Rückstellung von Liegenschaften des ehemaligen
"Familienfonds" beantragt. Konkret handelte es sich um die Güter
Mattighofen, Orth an der Donau samt Schloss Eckartsau, Pöggstall samt
Spitz an der Donau, Vösendorf, Laxenburg samt Schloss, Park und
Lanzendorfer Au, Krampen, Mannersdorf/Leitha, fünf Wiener Zinshäuser
sowie Wertpapiervermögen.
"Privatbesitz"
Dieses Vermögen - es galt als "Privatbesitz" des früheren
Kaiserhauses - war 1919 enteignet, Mitte der dreißiger Jahre aber in
den "Familienversorgungsfonds des Hauses Habsburg-Lothringen"
eingebracht worden. Die Nationalsozialisten haben die Güter dann
wieder enteignet, das Eigentum ging teilweise auf das Deutsche Reich
und teilweise auf die Stadt Wien über. Nach 1945 erfolgte keine
Rückstellung mehr. Die Liegenschaften gelangten in das Eigentum der
Republik Österreich bzw. blieben bei der Stadt Wien.
Im VfGH wurde am Donnerstag bestätigt, dass in dieser Woche die
Beschwerde eingelangt sei. Einerseits werde damit die "Erledigung"
durch die Schiedsinstanz an sich bekämpft, andererseits werde auch
ein Gesetzesprüfungsverfahren gefordert. Laut "Krone" klagt Habsburg
auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Rückgabeverbot
Die Schiedsinstanz hatte die Anträge der Familie Habsburg nicht
inhaltlich geprüft, sondern sich für unzuständig erklärt. Die
Begründung: Im Habsburgergesetz als Bestandteil der österreichischen
Verfassung sei ein Rückgabeverbot festgehalten. Die Schiedsinstanz
basiere aber auf einer einfachgesetzlichen Regelung, dem
Entschädigungsfondsgesetz. Die Schiedsinstanz könne daher keine
inhaltliche Prüfung der Anträge vornehmen, weil das ablehnende
Ergebnis wegen der verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen
schon vorher feststehen würde. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.