Karlsruhe/Berlin - Heimliche Vaterschaftstests dürfen bei einer Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht nicht als Beweis herangezogen werden. Dieses Urteil hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt.

Ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, heißt es in der Begründung. Wenn Männer ihre Vaterschaft anfechten wollen, weil sie Zweifel daran haben, können sie sich nicht auf solche Tests berufen, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen.

Das Urteil platzt mitten in eine heftige Debatte in Deutschland. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat vorgeschlagen, ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene "Papa-Tests" künftig mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen, was ihr harsche Kritik von Union und FDP eingetragen hat. Mittlerweile erklärt sie, sie wolle die legalen Verfahren zur Durchsetzung eines Abstammungsgutachtens erleichtern. (bau, DER STANDATRD Printausgabe 13.1.2004)