Der Ministerrat hätte am Dienstag eigentlich auch den Opernball beschließen sollen, so sah es die ursprüngliche Tagesordnung vor. Dass er für den Ball der Bälle überhaupt die Unterschrift der Regierungsmitglieder braucht, ist ein österreichisches Kuriosum.

Das Walzerfest gilt als Staatsakt, deshalb muss es vom Ministerrat formal genehmigt werden. Im Angesicht der Flutkatastrophe wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben.

Der Staatsakt vor dem Staatsball wird nun per "Aktenrundlauf" erledigt. Der Akt wird von einem Minister zum nächsten gebracht und unterschrieben - und kann so ohne großes Aufsehen in einem der nächsten Ministerratskomuniqués veröffentlicht werden. Übrigens: Nicht nur am Opernball, auch im Bundeskanzleramt herrscht seit Jahresbeginn Rauchverbot. Dafür feiert eine bereits in Vergessenheit geratene Institution ihr Comeback: der Rauchsalon. Als Raucherkammerl für die wartenden Journalisten dient demnächst nämlich der überaus prunkvolle Marmorecksalon. (tó/DER STANDARD; Printausgabe, 12.1.2005)