PC-Hersteller und -Importeure müssen in
Deutschland wie Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zu
Gunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen. In
einem Musterprozess legte die 7. Zivilkammer des Landgerichts München
I einen Betrag von zwölf Euro pro Gerät als angemessene Vergütung
fest. Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil folgte das Gericht
weitgehend dem Antrag der Verwertungsgesellschaft Wort, welche die
Interessen der Urheber von Sprachwerken vertritt und gegen den
Computerhersteller
Fujitsu Siemens
geklagt hatte. Die Entscheidung
wird Auswirkungen auch für alle anderen Unternehmen der Branche
haben.
Zu Gunsten
Das Urhebergesetz sieht für bestimmte Geräte eine
Vergütungspflicht des Herstellers zu Gunsten der Urheber vor. Dabei
handelt es sich um Geräte, von denen zu erwarten ist, dass mit ihrer
Hilfe "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren
vergleichbarer Wirkung" erlaubte private Vervielfältigungen
geschützter Werke hergestellt werden. Das Gericht musste daher
entscheiden, ob auch PC zur Herstellung derartiger Vervielfältigungen
bestimmt sind.
"Ablichtung"
Fujitsu Siemens hatte argumentiert, dass ein PC für sich genommen
nicht in der Lage ist, eine Vervielfältigung eines Sprachwerkes zu
erstellen, die einer "Ablichtung" gleichzustellen wäre. Hierzu
bedürfe es neben der Software auch der Ausgabe etwa auf einen
Drucker. Das Gericht stimmte dem nur insoweit zu, als es das bloße
Einlesen eines Werkes in den Arbeitsspeicher eines PC noch nicht als
Vervielfältigung ansah.
30 Euro gefordert
Anders verhalte es sich aber mit dem Abspeichern eingescannter
oder aus dem Internet geladener Texte auf der Festplatte und der
Ausgabe auf einen Drucker. Bei der Höhe der Vergütung berücksichtigte
das Gericht jedoch, dass auch für die Zusatz-Geräte wie Scanner und
Drucker Geräteabgaben zu bezahlen sind und dass PC wegen ihrer
vielfachen Einsatzmöglichkeiten weniger häufig als
Vervielfältigungsgeräte eingesetzt werden. Das Gericht blieb daher
unter dem Antrag der Klägerin, die eine Geräteabgabe von 30 Euro pro
PC gefordert hatte. (APA/dpa)