Besonders betroffen sind die Angehörigen von Verschollenen, die nicht nur ihre Angehörigen vermissen, sondern auch in materielle Not geraten. Für diese richten die Arbeiterkammern in allen Bundesländern Soforthilfe-Fonds ein. Die Hilfe wird in der Form zinsenloser Darlehen als Vorschuss auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis des oder der Vermissten (Abfertigung, Urlaubsersatzansprüche, offene Lohn- oder Gehaltsforderungen etc.) bis zu einer Höhe von 3.500 Euro gewährt.

Ein Antrag kann von unmittelbaren Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kindern bzw, ihre Vertreter) an jene Arbeiterkammer gerichtet werden, bei der der Verschollene Mitglied ist. An Unterlagen sind die polizeiliche Vermisstenmeldung, die Nennung des Arbeitgebers und Personaldokumente des Antragstellers, der die Verwandtschaftsbeziehung glaubhaft macht, notwendig.

Neben der Soforthilfe werden die Arbeiterkammern den Angehörigen in allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Beistand helfen.

Telefon-Hotlines zur Fluthilfe Für rasche und unbürokratische Hilfe können sich die betroffenen Angehörigen an jene Arbeiterkammer wenden, bei der der oder die Verschollene Mitglied ist:

AK Burgenland 02682 740
AK Kärnten 0463 5870 257
AK Niederösterreich 0800 232323 1441
AK Oberösterreich 050 69062
AK Salzburg 0662 8687602
AK Steiermark 05 7799 2451
AK Tirol 0512 53400
AK Vorarlberg 05522 306
AK Wien 01 50165 2579

(APA)