Die Aufregung um das neue ÖH-Gesetz, das Mitte Dezember im Nationalrat beschlossen wurde, scheint sich gelegt zu haben. Die momentane Ruhe täuscht aber: Hinter den Kulissen wird weiterhin eifrig diskutiert, auf welche Weise das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden könnte.

Professor Christian Brünner von der Uni Graz vertritt die Ansicht, dass die Missachtung des gleichen Wahlrechtes eine Verfassungswidrigkeit begründet. "Die Gleichheit des Wahlrechtes ist für das ÖH-Gesetz zwar nicht explizit geregelt, wird aber durch den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung erforderlich", so Brünner.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt für ihn in der Möglichkeit, dass sich kleinere Verbände, die an einer einzelnen Uni kein Mandat erreichen, zu einer Liste zusammenschließen können und mit einem viel geringeren Stimmvolumen einen Platz in der Bundesvertretung ergattern können. Dies träfe beispielsweise auf den Ring Freiheitlicher Studenten zu.

"Das ist eine Lex RFS, ein Einzelfallregelung in Form eines Gesetzes - und das ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich", so Brünner.