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Cheibani Waque

Foto: APA/Artinger
Wie der "Falter" in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet, werte die Staatsanwaltschaft Wien die Amtshandlung im Fall Cheibani Waque nicht als "vorschriftsgemäß", sondern als kriminelle Tat. Der gebürtige Mauretanier war am 15. Juli 2003 bei einem Polizeieinsatz im Stadtpark ums Leben gekommen, der mittlerweile abgetretene Innenminister Ernst Strasser sprach damals von einer "vorschriftsgemäßigen" Amtshandlung.

Laut Wiener Stadtzeitung schlägt die Staatsanwältin Sabine Rudas vor, nicht nur den im Stadtpark untätigen Notarzt Alois K., sondern auch alle an der Amtshandlung unmittelbar beteiligten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung vor den Strafrichter zu stellen. Offizielle Bestätigung war dafür aber bis zuletzt keine zu bekommen. Gegenüber der APA betonte Sektionschef Pürstl, er könne die Meldung des "Falter" nicht bestätigen, wonach sämtliche Polizisten und der Notarzt vor Gericht gestellt werden.

Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, noch hätten sich nicht alle maßgeblichen Stellen ein Bild gemacht, sagte Pürstl. Die Sache sei "nicht einfach", dementsprechend schwierig der Entscheidungsfindungsprozess.

Der entsprechende Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien ist im Ministerium eingelangt und befindet sich nun "im Kontrollstadium", wie Werner Pürstl, Sektionschef im Justizministerium, am Dienstag erklärte. Ob es "grünes Licht" für eine mögliche Anklage geben wird, dürfte sich nach Weihnachten entscheiden. (red/APA)