Es wurden nur Gefangene begnadigt, von denen künftig eine einwandfreie Lebensführung erwartet werden kann, so die Präsidentschaftskanzlei. Es sei besonders auf die Aussichten, sich nach der Haft sozial zu integrieren, Bedacht genommen worden. Aus diesem Grund ist - wie schon in den vergangenen Jahren - eine etwas geringere Zahl von Strafgefangenen durch die Weihnachtsamnestie begünstigt worden als früher. Der Bundespräsident hat die Vorschläge von Justizministerin Karin Miklautsch (F), Strafgefangene zu einem für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt zu entlassen, in vermehrtem Umfang genehmigt, hieß es in einer Aussendung.
Inland
Weihnachts-Amnestie für 271 Straftäter
Bundespräsident erläßt den Gefangenenm, von denen einwandfreie Lebensführung erwartet wird, Rest ihrer Strafe
Wien - Bundespräsident Heinz Fischer hat anlässlich des
Weihnachtsfestes 271 Gefangenen den Rest ihrer Strafen erlassen. Die
Begnadigten sind zum Teil am 1., zum Teil am 14. Dezember aus der
Haft entlassen worden.
Des weiteren hat Fischer über Antrag der Justizministerin 1.269
Verurteilten, die nicht in der Lage waren, über sie verhängte
Geldstrafen zu zahlen, und die deswegen eine Ersatzfreiheitsstrafe
hätten verbüßen müssen, die Strafen bedingt nachgesehen. Anlass
hiefür waren einerseits soziale Erwägungen, andererseits aber auch
Änderungen in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden. In vielen
Fällen, in denen früher eine Geldstrafe verhängt worden waren, werden
nunmehr eine Probezeit verhängt. (APA)