Dies ist im Resümee des lange erwarteten und jetzt erschienenen Sonderberichts der Bundeswettbewerbsbehörde zur "Nachfragemacht von Handelsketten und Filialketten des Lebensmitteleinzelhandels" zu lesen. Die Lieferanten hätten sich mit großem Aufwand dagegen gewehrt, Aussagen über ihre Abnehmer machen zu müssen.
Fall Neuburger
Die Wettbewerbshüter verfassten den Bericht, nachdem der Leberkäsehersteller Neuburger - vor den Augen der der medialen Öffentlichkeit - aus den Regalen von Billa ausgelistet worden war. Der konkrete Fall ist übrigens in den Augen der Behörde "wettbewerbsrechtlich irrelevant".