Wien - "Ein Nachweis der Marktbeherrschung im Sinne des Kartellgesetzes ist zwar zweifellos in manchen Fällen möglich; der Nachweis des Missbrauchs aber scheitert - vielleicht abgesehen von einigen ganz wenigen Fällen - am geradezu bestürzenden Bestreben der Lieferanten, das Verhältnis zu ihren Kunden nicht zu verschlechtern."

Dies ist im Resümee des lange erwarteten und jetzt erschienenen Sonderberichts der Bundeswettbewerbsbehörde zur "Nachfragemacht von Handelsketten und Filialketten des Lebensmitteleinzelhandels" zu lesen. Die Lieferanten hätten sich mit großem Aufwand dagegen gewehrt, Aussagen über ihre Abnehmer machen zu müssen.

Fall Neuburger

Die Wettbewerbshüter verfassten den Bericht, nachdem der Leberkäsehersteller Neuburger - vor den Augen der der medialen Öffentlichkeit - aus den Regalen von Billa ausgelistet worden war. Der konkrete Fall ist übrigens in den Augen der Behörde "wettbewerbsrechtlich irrelevant".

Laut dem Leiter der Behörde, Walter Barfuß, werde der "in Österreich hoch konzentrierte Lebensmitteleinzelhandel" weiterhin "unter besonderer Beobachtung" stehen. Bußgelder seien in einzelfällen weiter nicht ausgeschlossen. (szem, DER STANDARD Printausgabe, 16.12.2004)