Causa Martin: Wiener Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Verdacht des fälschlichen Verwendung der Sekretariatszulage gegen österreichischen Abgeordneten - Martin weist Vorwürfe zurück
Redaktion
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Brüssel - Die EU-Betrugsbekämpfer haben in ihren Ermittlungen gegen den österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin die Wiener Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bestätigte ein
Sprecher des Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF am Mittwoch auf Anfrage entsprechende Medienberichte.
Martin selber teilt auf seiner Homepage mit, die Staatsanwaltschaft habe seinem Anwalt eine Anzeige wegen eines Betrugsvorwurfes (Paragraf 146 und Paragraf 147 STGB) bestätigt, nicht aber wegen anderer, in den Medien erwähnten Delikten.
Der Vorwurf "sehr vage"
Es gebe noch keinerlei Erhebungen oder Voruntersuchungen, betont Martin, der die Vorwürfe als "haltlos" bezeichnet. Konkret gehe es um die kurzzeitige missbräuchliche Verwendung der Sekretariatszulage. Der Vorwurf sei sehr vage, er sei sich sicher, den Vorwurf aufklären zu können. Auch alle anderen Vorwürfe seien "in sich zusammengebrochen".
Unschuldsvermutung
Auch OLAF betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Es liege an der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen aufzunehmen oder den Fall
einzustellen. Aber die Untersuchung habe "Hinweise für strafbare Handlungen" ergeben. Da OLAF aber keine weitergehenden Untersuchungen führen, etwa Zeugen befragen, könne, habe man den Fall an die Wiener Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Wien sei zuständig, weil Martin seinen Hauptwohnsitz dort habe. (APA)
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