Bescheide über Aufenthaltsverbot noch im Gefängnis zustellen
Die Bescheide, mit denen ein Aufenthaltsverbot verhängt wird, könnten im Gefängnis zugestellt werden, und mit Rechtskraft könne die Abschiebung sofort erfolgen. Dafür sei es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, welche die Strafhaft bei Abschiebung aussetzt. Durch ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot soll gleichzeitig die Rückkehr nach Österreich verboten werden, so Fekter in einer Aussendung.
Die Strafe werde nicht erlassen, sondern lebe sofort wieder auf, sollte sich der Täter wieder in Österreich blicken lassen. Bei welchen Delikten oder Strafhöhen man diese Maßnahme anwende, sei richterlich zu entscheiden und hänge davon ab, ob der präventive Charakter gegeben sei und sichergestellt werde, dass "das Übel eines zehnjährigen Aufenthaltsverbots mit dem Übel der Strafhaft in etwa vergleichbar ist". Dies werde mit Sicherheit bei den Vermögensdelikten bei ausländischen Einbruchsbanden der Fall sein, schwere Körperverletzungsdelikte oder Mord würden dafür nicht in Frage kommen.
Die Vorsitzende des Justizausschusses stellte klar, dass die Bestimmungen im Fremdengesetz über die Möglichkeit der Abschiebung nicht geändert werden sollen. Daher komme der Vorschlag nicht für Asylwerber in Frage und auch nicht für jene Ausländer, die wegen des Refoulement-Verbots oder aus Gründen der Menschenrechtskonvention nicht abgeschoben werden können.
Stoisits: Unausgegorener ÖVP-Plan
Als "unausgegorenen Schnellschuss" hat die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits den ÖVP-Plan, verurteilte Ausländer postwendend in deren Heimatland abzuschieben, bezeichnet. Dieser ÖVP-Vorschlag lenkte von einem völligen Versagen in der Kriminalitätsbekämpfung ab. Im Innenministerium gebe es "Vakuum, nachdem Ernst Strasser eine vollkommene Brache hinterlässt". Wenn man sehe "wie in einem der sensibelsten Ressorts herum genudelt wird, da lacht sich doch jeder ausländische Dieb ins Fäustchen", so Stoisits.