Wien - Nur noch zwei Tage haben Studenten Zeit, für das Wintersemester 2004/05 einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Fristende ist heuer der 15. Dezember (Datum des Poststempels). Unter der Internet-Adresse www.stipendium.at können alle nötigen Anträge heruntergeladen werden. Diese sind dann an die jeweilige Stipendienstelle (Adressen gibt es ebenfalls auf der Homepage) zu schicken. Im vergangenen Studienjahr gab es einen neuen Rekord bei der Studienförderung: Österreichweit wurden 62.447 Anträge auf Studienbeihilfe gestellt, wovon 46.067 bewilligt wurden - um 4,7 Prozent mehr als 2002/03.

Achtung: Wird die Einreichfrist versäumt, kann nicht mehr die Beihilfe für das ganze Semester bezogen werden. Und: Geschwindigkeit geht in diesem Fall vor Genauigkeit. Für den vollen Bezug der Beihilfe reicht vorerst auch ein unvollständig ausgefüllter Antrag - Informationen können auch nachgereicht werden.

Voraussetzungen für die Erlangung der Studienbeihilfe sind soziale Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg. Die Höchststudienbeihilfe beträgt pro Jahr grundsätzlich 5.088 Euro, Vollwaisen, auswärtige Studierende, Selbsterhalter, Verheiratete und Personen, die gesetzlich zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind, erhalten mehr. Abgezogen werden die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des Ehegatten, die zumutbare Eigenleistung des Studierenden sowie der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages. Studienbeihilfe-Bezieher erhalten außerdem die Studiengebühren refundiert.

Auch wer keine Studienbeihilfe erhält, kann auf Geld hoffen: Studenten, die die Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe auf Grund des etwas zu hohen Einkommens der Eltern knapp nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, einen Studienzuschuss in der Höhe zwischen 150 und 726,72 Euro (Höhe der Studiengebühren für zwei Semester, Anm.) zu beziehen.

Erleichterungen gibt es seit dem laufenden Studienjahr für Studenten mit schweren Erkrankungen wie etwa Krebs: Sie können künftig ein Semester länger Studienbeihilfe beziehen. Um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt überziehen dürfen bestimmte Behinderte wie etwa Blinde, Taube und Rollstuhlfahrer. Außerdem wurden die Zuschläge zur Studienbeihilfe generell um fünf Prozent angehoben (auf 160 bzw. 420 Euro). (APA)