Achtung: Wird die Einreichfrist versäumt, kann nicht mehr die Beihilfe für das ganze Semester bezogen werden. Und: Geschwindigkeit geht in diesem Fall vor Genauigkeit. Für den vollen Bezug der Beihilfe reicht vorerst auch ein unvollständig ausgefüllter Antrag - Informationen können auch nachgereicht werden.
Voraussetzungen für die Erlangung der Studienbeihilfe sind soziale Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg. Die Höchststudienbeihilfe beträgt pro Jahr grundsätzlich 5.088 Euro, Vollwaisen, auswärtige Studierende, Selbsterhalter, Verheiratete und Personen, die gesetzlich zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind, erhalten mehr. Abgezogen werden die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des Ehegatten, die zumutbare Eigenleistung des Studierenden sowie der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages. Studienbeihilfe-Bezieher erhalten außerdem die Studiengebühren refundiert.
Auch wer keine Studienbeihilfe erhält, kann auf Geld hoffen: Studenten, die die Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe auf Grund des etwas zu hohen Einkommens der Eltern knapp nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, einen Studienzuschuss in der Höhe zwischen 150 und 726,72 Euro (Höhe der Studiengebühren für zwei Semester, Anm.) zu beziehen.