Wien - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein will nach der geplatzten Neufassung des Ökostromgesetzes sicherstellen, dass zumindest die Betreiber bestehender Anlagen zur Produktion von Strom aus Biomasse, Wind und Sonne Stützungsgeld erhalten. Als Ersatz für die Ende 2004 auslaufende Zuschlagsverordnung wird der Minister im Alleingang eine neue Verordnung erlassen. Das ist die Voraussetzung, damit von den Stromverbrauchern Zuschläge eingehoben werden können.

"Im Alleingang heißt, dass nur Umwelt-, Sozial- und Justizminister mitgehen müssen und nicht die Länder", hieß es im Bartenstein-Büro auf Anfrage des STANDARD. Die Minister Josef Pröll, Herbert Haupt und Karin Miklautsch hätten bereits zugestimmt.

Tarifverordnung hängt

Bartenstein kommt gelegen, dass er den Entwurf für eine neue Zuschlagsverordnung bereits im Juni vorgelegt hat. Laut Gesetz haben die Länder zur Konsensfindung sechs Monate Zeit, andernfalls kann der Minister die Verordnung im Einvernehmen mit den drei Ressortkollegen erlassen.

Mit der ebenfalls noch ausständigen neuen Einspeisetarifverordnung könnte es länger dauern. Der Entwurf ist erst Anfang November in Begutachtung gegangen und wird am Montag im Elektrizitätsbeirat diskutiert.

Bartenstein will einen weiteren Anlauf machen, um in Verhandlungen mit der SPÖ doch noch ein neues Ökostromgesetz zustande zu bringen. Weil durch die geplante Deckelung der Fördermittel und Einführung von Effizienzkriterien auch in Länderkompetenzen eingegriffen wird, ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig.

"In Österreich ist jetzt tote Hose, da tut sich nichts mehr beim Ausbau der Ökoenergie", ist der Chef von Raiffeisen Leasing, Peter Engert, überzeugt. Alle Anlagen, die bis 31. Dezember genehmigt und bis Juni 2006 ans Netz gehen, bekämen noch die besseren Einspeistarife. Alle anderen müssten mit zum Teil deutlich schlechteren Konditionen rechnen.

Ansage bekräftigt

"Ab 2005 werden wir in Österreich keine neuen Anlagen mehr vorfinanzieren", bekräftigte Engert eine Ansage, die er bereits Mitte November gemacht hat. Man könne nicht hohe Summen in Projekte stecken mit dem Risiko, dass der Projektbetreiber dann keine Genehmigung für seine Anlage bekommt und das Geld nicht zurückzahlen kann.

Unglücklich ist man bei der Verbund-Tochter APG. Dort hatte man gehofft, dass die Auszahlung der Fördergelder von einer neuen Stelle, der Ökoenergie AG, übernommen wird. Wegen des Booms vor allem bei der Windkraft mussten zuletzt mehr Gelder ausgezahlt werden als im Topf waren. Ohne neues Gesetz gibt es aber keine Ökoenergie AG. (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11./12.12.2004)