Nach wochenlangen Streitereien in der Mobilfunkbranche um die Höhe der Abmeldegebühr bei der Handy-Rufnummernmitnahme wird die Telekom Control Kommission (TKK) am 20. Dezember in einer endgültigen Entscheidung die Gebühr in einer Höhe von unter 20 Euro festlegen, erfuhr die APA am Dienstag aus der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR und aus Branchenkreisen. Konkret könnte die Gebühr künftig 19 Euro betragen, zusammengesetzt aus einer Abmeldegebühr von 15 Euro und einer Gebühr von 4 Euro für die Basiskundendaten-Abfrage (so genannte NÜV-Info).

Abmeldegebühr

Mobilkom, T-Mobile Austria und One hatten – wie berichtet – seit der Einführung der Rufnummernportabilität Mitte Oktober von Kunden, die den Betreiber wechseln und dabei ihre Rufnummern mitnehmen wollen, eine Abmeldegebühr – in der Branche "Fluchtsteuer" genannt – in der Höhe von 35 Euro verlangt. Dies war auf heftige Kritik von tele.ring und Hutchison ("3") gestoßen, zumal vor allem die kleineren Handynetzbetreiber durch die Rufnummernmitnahme auf ein Kundenplus,in erster Linie im Geschäftskundenbereich, hoffen.

12 statt 35 Euro

Auch der Telekom-Regulator, der eine Gebühr von 12 Euro für angemessen und 35 Euro für zu hoch hält, hatte diesbezüglich ein Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet. Der Behörde liegen nun "von einzelnen Betreibern" Absichtserklärungen vor, dass sie mit der vom Regulator geforderten Reduktion der Gebühren einverstanden seien, hieß es aus der RTR.

In den vergangenen Wochen hatten die Mobilfunkbetreiber hinter den Kulissen intensiv über eine Einigung verhandelt, der letztendlich aber nicht alle Betreiber zugestimmt hatten. Eine Einigung in der Branche wäre wünschenswert gewesen, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, hieß es heute aus der RTR. Rechtlich gesehen sei eine Brancheneinigung aber unerheblich, da die TKK in ihrer Sitzung am 20. Dezember die Gebühr endgültig festlegen werde.

Einstweilige Verfügung

Hutchison ("3") hatte zuletzt gegen T-Mobile Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der zweitgrößte Betreiber nur mehr 12 Euro Abmeldegebühr verlangen darf. Sollte der Regulator die Gebühr nun tatsächlich mit mehr als 12 Euro festlegen, werde man der Hutchison "den entstandenen Schaden in Rechnung stellen", kündigte T-Mobile Austria-Sprecherin Manuela Bruck an. Dabei handle es sich um einen "Betrag von mehreren tausend Euro", so Bruck. Bei der Rückforderung gehe es T-Mobile nicht um das Geld, sonder um das Prinzip. Auch tele.ring hatte gegen die Mobilkom ein Verfahren beim Handelsgericht wegen überhöhter Abmeldegebühr angestrengt.

In Deutschland hatte der Regulator kürzlich die Höhe der Gebühr für wechselwillige Kunden mit maximal 29,95 Euro festgelegt, zuvor hatten zwei Betreiber beachtliche 116 Euro für die Portierung verlangt.(APA)