Wien - Weiterhin keine Einigkeit gibt es unter den
Bundesländern, ab wann Asylwerber Anspruch auf eine Grundversorgung
haben. Ein entsprechender Kriterienkatalog konnte bisher nicht im
Einvernehmen ausgearbeitet werden, teilte Wiens Bürgermeister Michael
Häupl (S) am Montag nach einer Sitzung der Landeshauptleutekonferenz
mit. Vorbehalte gibt es derzeit noch von Kärnten und Tirol, wie der
Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F) erläuterte.
Konkret sind laut Haider vor allem zwei Punkte umstritten: Kärnten
und Tirol wollen, dass ein Anspruch auf Mietkostenzuschuss nur dann
besteht, wenn der Asylwerber einen vergebührten Mietvertrag vorweisen
kann. Und auch über den Zeitpunkt der fremdenpolizeilichen
Überprüfung und den damit zusammen hängenden Beginn der Unterstützung
ist man sich noch nicht ganz einig.
Neuerlicher Versuch vor Weihnachten
Noch vor Weihnachten soll nun auf Beamtenebene ein neuerlicher
Versuch unternommen werden, im zuständigen Koordinations-Ausschuss
einen Kompromiss zu finden. Häupl zeigte sich jedenfalls
optimistisch, dass das gelingen werde.
Haider sieht aber noch in einem anderen Bereich Handlungsbedarf.
Er kritisierte neuerlich, dass rund 10.000 Asylwerber "illegal" in
die seit Mai geltenden Bund-Länder-Vereinbarung aufgenommen worden
seien. Dabei gehe es um jene Personen, die ihr Verfahren einmal
abgebrochen hätten, untergetaucht seien oder die ihren Status auf
Grund falscher Angaben bekommen hätten. Wenn der Bund diese Menschen
in die Betreuung aufnehmen wolle, müsse er hier zu 100 Prozent die
Kosten übernehmen, forderte Haider. Derzeit bezahlt der Bund 60
Prozent, die Länder übernehmen 40 Prozent. Bevor es in diesem Punkt
keine Einigung gebe, werde Kärnten die eingeleitete Kündigung der
Bund-Länder-Vereinbarung nicht rückgängig machen. (APA)