Wien - Weiterhin keine Einigkeit gibt es unter den Bundesländern, ab wann Asylwerber Anspruch auf eine Grundversorgung haben. Ein entsprechender Kriterienkatalog konnte bisher nicht im Einvernehmen ausgearbeitet werden, teilte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (S) am Montag nach einer Sitzung der Landeshauptleutekonferenz mit. Vorbehalte gibt es derzeit noch von Kärnten und Tirol, wie der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F) erläuterte.

Konkret sind laut Haider vor allem zwei Punkte umstritten: Kärnten und Tirol wollen, dass ein Anspruch auf Mietkostenzuschuss nur dann besteht, wenn der Asylwerber einen vergebührten Mietvertrag vorweisen kann. Und auch über den Zeitpunkt der fremdenpolizeilichen Überprüfung und den damit zusammen hängenden Beginn der Unterstützung ist man sich noch nicht ganz einig.

Neuerlicher Versuch vor Weihnachten

Noch vor Weihnachten soll nun auf Beamtenebene ein neuerlicher Versuch unternommen werden, im zuständigen Koordinations-Ausschuss einen Kompromiss zu finden. Häupl zeigte sich jedenfalls optimistisch, dass das gelingen werde.

Haider sieht aber noch in einem anderen Bereich Handlungsbedarf. Er kritisierte neuerlich, dass rund 10.000 Asylwerber "illegal" in die seit Mai geltenden Bund-Länder-Vereinbarung aufgenommen worden seien. Dabei gehe es um jene Personen, die ihr Verfahren einmal abgebrochen hätten, untergetaucht seien oder die ihren Status auf Grund falscher Angaben bekommen hätten. Wenn der Bund diese Menschen in die Betreuung aufnehmen wolle, müsse er hier zu 100 Prozent die Kosten übernehmen, forderte Haider. Derzeit bezahlt der Bund 60 Prozent, die Länder übernehmen 40 Prozent. Bevor es in diesem Punkt keine Einigung gebe, werde Kärnten die eingeleitete Kündigung der Bund-Länder-Vereinbarung nicht rückgängig machen. (APA)