Wien - Der Nationalrat hat am 26. Mai 2004 das neue Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Mit diesem soll jegliche Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindert werden. Das allgemeine Diskriminierungsverbot gilt hingegen nur bei rassistischer Diskriminierung, nicht aber bei Benachteiligung auf Grund der Religion, der sexuellen Orientierung und des Alters. Die Opposition stimmte dem Gesetz nicht zu.

Das Gleichbehandlungsgesetz stellt grundsätzlich die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien (Antidiskriminierung, Antirassismus) dar. Am Arbeitsmarkt gelten dadurch künftig strikte Regelungen. Weder auf Grund des Geschlechts noch auf Grund von Religion, Rasse, Weltanschauung oder Alter darf es Benachteiligungen geben - sei es bei Bezahlung, Einstellung oder Aufstiegsmöglichkeit. Nicht so streng ist die Regelung, was die Diskriminierung etwa bei Stipendien, sozialen Vergünstigungen oder beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen angeht. Hier gibt es nur einen Schutz auf Grund der Rasse.

An diesem Punkt hakte auch die Kritik der Opposition ein. SPÖ- Frauenchefin Prammer bemängelte, dass in ein und dem selben Gesetz die Menschen unterschiedlich behandelt würden. So sei es zwar künftig so, dass (der farbige Sänger) Harry Belafonte nicht mehr von einem Türsteher abgewiesen werden könne, (der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde) Ariel Muzicant oder ein katholischer Priester aber sehr wohl.

Die Grünen waren noch unzufriedener. Die Abgeordnete Terezija Stoisits meinte, bei der Umsetzung der EU-Vorgaben seien dem Parlament die "absoluten Mindestmindestminimalststandards" vorgelegt worden. Im Gegensatz dazu sprach Wirtschaftsminister Bartenstein von einer "runden und guten Sache im Sinn von mehr Gleichbehandlung". (APA)