Im Streit um den Wiederverkauf der Telefon-Grundgebühr zwischen der Telekom Austria (TA) und alternativen Telekombetreibern hat der Telekomregulator den von der TA vorgeschlagenen Großhandelspreis als "nicht diskriminierend" und "unbedenklich" eingestuft. Dies stößt auf heftige Kritik der alternativen Betreiber, die von einer "Fehlentscheidung" sprechen und eine "nachhaltige öffentliche Konsultation" zur Neu-Berechnung des Großhandelspreises fordern.

Chance vertan

Mit dem Bescheid der Regulierungsbehörde werde "erneut die Chance vertan, den Markt für Zugangsleistungen im Festnetz dem Wettbewerb zu öffnen und damit für den Endkunden attraktive Angebote zu ermöglichen", kritisierte der Präsident des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT), Achim Kaspar, am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

4,65 Prozent unter dem günstigsten von der TA angebotenen Endkundentarif

Der von der TA vorgeschlagene und von der Telekom Control Kommission (TKK) gutgeheißene Großhandelspreis liege nur um 0,62 Euro bzw. 4,65 Prozent unter dem günstigsten von der TA angebotenen Endkundentarif, argumentiert Kaspar. Damit würden konkurrenzfähige Angebote der alternativen Betreiber von vornherein unterbunden. Der Großhandelsabschlag sei damit "eindeutig zu gering", dies bedeute eine reale wirtschaftliche Diskriminierung der alternativen Anbieter auf dem österreichischen Markt.

Geschichte

Zur Vorgeschichte: Im Dezember 2003 hatte die TKK nach zweijährigen Verhandlungen festgestellt, dass die TA den alternativen Anbietern ein Großhandelsangebot für den Wiederverkauf der Anschlussleistung legen muss. Das daraufhin von der TA vorgelegte Großhandelsangebot wurde von den alternativen Anbietern jedoch abgelehnt, da es mit 12,7 Euro wesentlich über den damaligen Endkundentarifen der TA lag und damit ein kostendeckendes Endkundenangebot für alternative Betreiber unmöglich gemacht würde. Daraufhin zog die TA nach einem Streit mit dem Regulator über eine andere Tarifangelegenheit ihr Großhandelsangebot wieder zurück. Nun hat die TKK in ihrem jüngsten Bescheid das von der TA vorgelegte Großhandelsangebot als "nicht diskriminierend" bewertet. (APA)