Im Streit um den Wiederverkauf der
Telefon-Grundgebühr zwischen der
Telekom Austria
(TA) und
alternativen Telekombetreibern hat der Telekomregulator den von der
TA vorgeschlagenen Großhandelspreis als "nicht diskriminierend" und
"unbedenklich" eingestuft. Dies stößt auf heftige Kritik der
alternativen Betreiber, die von einer "Fehlentscheidung" sprechen und
eine "nachhaltige öffentliche Konsultation" zur Neu-Berechnung des
Großhandelspreises fordern.
Chance vertan
Mit dem Bescheid der Regulierungsbehörde werde "erneut die Chance
vertan, den Markt für Zugangsleistungen im Festnetz dem Wettbewerb zu
öffnen und damit für den Endkunden attraktive Angebote zu
ermöglichen", kritisierte der Präsident des Verbandes Alternativer
Telekom-Netzbetreiber (VAT), Achim Kaspar, am Donnerstag in einer
Pressemitteilung.
4,65 Prozent unter dem günstigsten von der TA angebotenen
Endkundentarif
Der von der TA vorgeschlagene und von der Telekom Control
Kommission (TKK) gutgeheißene Großhandelspreis liege nur um 0,62 Euro
bzw. 4,65 Prozent unter dem günstigsten von der TA angebotenen
Endkundentarif, argumentiert Kaspar. Damit würden konkurrenzfähige
Angebote der alternativen Betreiber von vornherein unterbunden. Der
Großhandelsabschlag sei damit "eindeutig zu gering", dies bedeute
eine reale wirtschaftliche Diskriminierung der alternativen Anbieter
auf dem österreichischen Markt.
Geschichte
Zur Vorgeschichte: Im Dezember 2003 hatte die TKK nach
zweijährigen Verhandlungen festgestellt, dass die TA den alternativen
Anbietern ein Großhandelsangebot für den Wiederverkauf der
Anschlussleistung legen muss. Das daraufhin von der TA vorgelegte
Großhandelsangebot wurde von den alternativen Anbietern jedoch
abgelehnt, da es mit 12,7 Euro wesentlich über den damaligen
Endkundentarifen der TA lag und damit ein kostendeckendes
Endkundenangebot für alternative Betreiber unmöglich gemacht würde.
Daraufhin zog die TA nach einem Streit mit dem Regulator über eine
andere Tarifangelegenheit ihr Großhandelsangebot wieder zurück. Nun
hat die TKK in ihrem jüngsten Bescheid das von der TA vorgelegte
Großhandelsangebot als "nicht diskriminierend" bewertet. (APA)