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Trotz Widerstand der CDU/CSU passierte die Gesetzesnovelle den Bundesrat.
Foto: APA/EPA/Davey
Berlin - In Deutschland sind künftig homosexuelle LebenspartnerInnen Eheleuten rechtlich weitgehend gleichgestellt. Sie können sich verloben, leben in Zugewinn-Gemeinschaften und müssen nach der Trennung Unterhalt zahlen. Der Bundesrat (Länderkammer des deutschen Parlaments) ließ am Freitag diese Neuregelungen für schwule und lesbische Paare passieren.

Trotz Kritik der Union vor allem an der Stiefkindadoption kam in der Länderkammer keine Mehrheit gegen die Novelle zu Stande. Die unionsregierten Länder, in denen die FDP mitregiert, mussten sich auf Druck der Liberalen der Stimme enthalten. Der bayerische Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) erklärte aber, der Freistaat erwäge, erneut das deutsche Bundesverfassungsgericht wegen der homosexuellen LebenspartnerInnenschaften anzurufen.

Adoption

Stiefkindadoption bedeutet, dass der/die LebensgefährtIn ein leibliches Kind seines/ihrer PartnerIn adoptieren kann. Dabei gelten die normalen Adoptionsregeln wie die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Die zuständigen staatlichen Stellen müssen darüber hinaus in jedem Einzelfall prüfen, ob die Stiefkindadoption dem Kindeswohl entspricht.

Gesetz für LebenspartnerInnen

Bereits seit August 2001 gibt es das erste LebenspartnerInnenschaftsgesetz. Nach der Neuregelung werden nun LebenspartnerInnen - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Das Unterhaltsrecht wird dem der Ehepaare angepasst. Die Unterhaltspflichten der LebenspartnerInnen gelten auch nach der Trennung.

Zudem wird das Verlöbnis eingeführt. Gleichgeschlechtliche Paare können sich wie heterosexuelle Paare verloben. Sie erhalten dadurch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei Auflösung der Verlobung und ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Verfahrens- und Strafvollzugsordnung. (APA)