STANDARD: Bedroht die Verschärfung des Urheberrechts die Informationsfreiheit im Internet?

Wiebe: Das Urheberrecht war traditionell für den Bereich der schönen Künste zuständig, aber es hat sich immer mehr zu einem gewerblichen Schutzrecht der Verwerter gewandelt. Für das Internet wurde es noch weiter verschärft, weil von dort eine stärkere Gefährdung für die Rechteinhaber ausgeht. Die EU-Urheberrechtslinie von 2001 hat klargestellt, dass die Onlineverbreitung von Werken eine urheberrechtliche Handlung ist, und hat die mögliche freie Werknutzung begrenzt.

STANDARD: Was bedeutet das für die Forschung?

Wiebe: Die Wissenschaft lebt vom Austausch der Ideen und hat daher ein Interesse, dass Informationen im Internet möglichst frei zugänglich bleiben. Das ist nicht passiert. Beim E-Learning etwa hat die Richtlinie einen engen Rahmen gezogen. Die Onlineverbreitung geschützter Werke ist für Lehrzwecke nicht ohne Zustimmung zulässig. Eine ganz absurde Vorschrift gibt es im EU-Recht für Bibliotheken: Es ist zwar erlaubt, im eigenen Gebäude Rechner zu vernetzen, nicht aber über das Gebäude hinaus. Die Regelung verhindert, dass Bibliotheken auch Menschen, die hunderte Kilometer weit entfernt leben, online mit Informationen versorgen. Bibliotheken, die in der Informationsgesellschaft eine wichtige Funktion haben, werden zugunsten privater Anbieter "eingebremst". Auch bei Datenbanken wurde der Schutz kommerzieller Investitionen in den Vordergrund gestellt.

STANDARD: Ist Information heute weniger frei zugänglich als in der Zeit vor dem Internet?

Wiebe: Einerseits hat natürlich das Internet eine enorme Vielfalt von Informationen schnell verfügbar gemacht. Andererseits hat der Gesetzgeber beim urheberrechtlichen Schutz den kommerziellen Schutzinteressen weit gehend nachgegeben. Die genannte EU-Richtlinie nimmt zu wenig Rücksicht auf den freien Informationszugang. Die Mitgliedstaaten verschärfen diesen Effekt, indem sie die vorgegebenen Spielräume weiter ausnützen.

STANDARD: Und dazu kommen noch technische Schutzmaßnahmen . . .

Wiebe: Diese erfüllen die gleiche Funktion wie das Urheberrecht, aber viel effektiver. Das Urheberrecht ist darauf angewiesen, dass sich die Betroffenen freiwillig daran halten oder die Gerichte beschäftigt werden. Die Technik macht das von selbst und geht noch darüber hinaus. Nach dem allgemeinen Urheberrecht darf jeder Privatkopien von Musikstücken oder Texten anfertigen. Technische Kopierschutzmaßnahmen verschließen diese Möglichkeit, ein Durchgriffsrecht zur Sicherung privater Kopien ist aber nicht vorgesehen.

STANDARD: Ein weiterer umstrittener Bereich sind Softwarepatente.

Wiebe: Hier hat die Open-Source-Bewegung eine breite Diskussion losgetreten. Bei Open Source (z.B. Linux) geht es um die freie Weitergabe des Quellcodes, damit jeder daran weiterarbeiten kann, sowie die freie Verbreitung und Nutzung ohne Lizenzgebühren. Die Open-Source-Seite argumentiert, dass Softwareentwicklung eine junge Technologie ist, in der das Patentrecht auch Grundlagenaspekte erfasst - dass Algorithmen, also ganze Lösungswege patentiert werden, die andere Entwickler brauchen, um sinnvoll zu arbeiten. Diese Gefahr scheint in den USA tatsächlich gegeben. Man hört etwa von Patenten auf den "Fortschrittsbalken" beim Downloaden oder auf Auktionsverfahren.

STANDARD: Und wie sieht es in Europa aus?

Wiebe: Bei der Softwarepatentierung ist Europa lange nicht so extrem wie die USA. Das Europäische Patentamt hat immer auf einen technischen Beitrag gepocht. Und das EU-Parlament versucht nun überhaupt, Patente auf Software zu verhindern, und hat deshalb den Entwurf der EU-Kommission für eine entsprechende Patentrichtlinie blockiert. Ich bin da anderer Ansicht, denn das Patentrecht soll Innovation fördern, und diese spielt sich heute zum Gutteil in der Softwareentwicklung und -verbreitung ab. Man muss schauen, dass kein Grundlagenwissen patentiert wird, keine breiten Programmiertechniken. Das ist auf Basis geltenden Rechts möglich. Daher bin ich Befürworter eines vernünftigen Patentschutzes.

STANDARD: Wie wird dieser Streit ausgehen?

Wiebe: Viele glauben, dass die EU den Patentschutz auf Software neu einführen will, dabei gibt es ihn schon seit über 15 Jahren. Im Kommissionsentwurf wird nur die bestehende Rechtslage festgeschrieben, aber damit mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wird der Entwurf im EU-Parlament abgelehnt, dann gilt weiterhin die bisherige, nicht immer konsistente Rechtsprechung.

STANDARD: In den Softwareschutz spielen doch Urheber-und Patentrecht hinein.

Wiebe: Das Patentrecht ist hier noch stärker. Das Urheberrecht schützt im Wesentlichen vor dem 1:1-Kopieren eines Textes, also auch eines Quellcodes. Beim Patentrecht geht es hingegen um die Funktionalität - die Aufgaben, die das Programm ausführt. Ich kann die gleichen Funktionen mit einem völlig anderen Code erreichen und habe dann trotzdem ein Patent verletzt. Das schafft verschiedene Probleme für Open-Source-Entwicklung und -Vertrieb.

STANDARD: Betrachten Sie eigentlich Microsoft als ein Hindernis für Innovation?

Wiebe: Microsofts marktbeherrschende Stellung spricht eher für diese Ansicht. Manche Kollegen sagen, dass Microsoft nie so groß geworden wäre, wenn man von vornherein den Patentschutz für Software auch angewendet hätte. Eigentlich ist das Patentrecht ein Instrument für kleine und mittlere Unternehmen, um sich vor den großen zu schützen. Wenn es kein Patent auf Software gibt, dann können die großen Unternehmen das, was die kleinen entwickeln, ohne Bezahlung übernehmen. Andererseits muss man natürlich sehen, dass in der Praxis die Patentierungsverfahren sehr teuer geworden sind und dadurch eher den Großen nützen. Aber die EU arbeitet an dem Problem. (Eric Frey, Der Standard, Printausgabe, 29.11.2004)