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In der Schweiz dürfen Wissenschafter künftig embryonale Stammzellen gewinnen und mit ihnen forschen. Zwei Drittel der Bürger sprachen sich Sonntag für ein entsprechendes Gesetz aus, das die Regierung, der Bundesrat, 2003 vorgelegt hatte.

Weiterhin verboten bleibt jedoch das so genannte therapeutische Klonen, die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Grüne und kirchliche Gruppen hatten das Referendum initiiert. Sie sehen in der Stammzellenforschung einen unzulässigen Eingriff in die Natur und eine Vorstufe zum Klonen von Menschen. Die Regierung und alle großen Parteien waren mit dem Ergebnis zufrieden. Von der Forschung verspricht man sich die Heilung von Krankheiten wie Diabetes und Multipler Sklerose. Auch sollen dereinst defekte Organe ersetzt werden können.

Aber die Forscher stehen noch ganz am Anfang. Kritiker halten die Hoffnungen für illusorisch und wehren sich gegen die "Instrumentalisierung" menschlichen Lebens. Laut Schweizer Gesetz dürfen Stammzellen nur aus Embryonen gewonnen werden, die bei der künstlichen Befruchtung übrig bleiben. Bisher mussten diese Zellen vernichtet werden. Das neue Gesetz erlaubt die Stammzellenforschung bei besonders wichtigen Zielen; auch muss eine Ethikkommission zustimmen.

In Österreich ist die Stammzellenforschung verboten, in Deutschland darf zwar geforscht werden, aber nur mit Zellen, die aus dem Ausland stammen und vor dem 1. Jänner 2002 gewonnen wurden.

Ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen wurde eine umfassende Reform des Schweizer Föderalismus, über die seit mehr als zehn Jahren diskutiert worden war. Sie soll der Tendenz zur Zentralisierung begegnen und den Wohlstand zwischen den Regionen gerechter verteilen. 18 bisher gemeinsam wahrgenommene Aufgaben fallen entweder an den Bund oder an die Kantone.

Gleichzeitig wird der bestehende Finanzausgleich umgebaut. Auch die ärmsten Kantone sollen dadurch mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Wohlstands erreichen. Linke Parteien lehnen die Reform ab. Sie befürchten unter anderem, sie gehe zulasten der Behinderten, die künftig von den Kantonen statt vom Bund unterstützt werden. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29. 11. 2004)