Die von Christa Zöchling recherchierten Begebenheiten würden "jenes ausreichende Tatsachensubstrat darstellen, auf dessen Basis die Journalistin die Wertung treffen durfte, der Antragsteller habe eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Denn ihm wurde ja nicht unterstellt, selbst nationalsozialistisches Gedankengut zu pflegen bzw. ein Neonazi zu sein, sondern eben eine gewisse Nähe zu diesem Gedankengut zu haben, sich somit nicht ausreichend davon abzugrenzen", zitierte "profil" am Samstag in einer Vorausmeldung aus dem Urteil.
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"Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut": "profil" gewann gegen Strache
Eine Klage des Wiener FPÖ-Chefs wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen