Ein Passus im ORF-Gesetz sieht vor, dass Printmedien im ORF-Fernsehen nur mit Titel und Blattlinie, nicht aber mit konkreten Inhalten werben dürfen. Magazine der "News"-Gruppe haben auf die Regelung reagiert, indem sie ihre offizielle Blattlinie (laut ORF-Gesetz eine "Erklärung über die grundlegende Richtung des periodischen Mediums") in groteske Dimensionen ausgeweitet haben. Nun hat die Infoillustrierte "News" ihre Blattlinie wieder einmal aufgefettet, auf Seite 130 in der aktuellen Ausgabe (25.11.2004) findet sich eine "Ergänzung zur Offenlegung der Blattlinie gemäß § 25 Abs. 4 Mediengesetz", "News" sieht die "grundlegende Richtung" der Berichterstattung u.a. in "sexuellen Höhenflügen, raten, endlich, Beinbruch, gut drauf sein ...". Näheres siehe Faksimile links. (red)