Wien - Bei der ersten Verhandlung des Bundeseinigungsamts am 6. Dezember im Zusammenhang mit dem Kollektivvertragswechsel der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) wird der Andrang größer sein als ursprünglich angenommen. Der Bankenverband, der die BA-CA im Oktober in seinen Reihen aufgenommen hat, hat sich brieflich in das Verfahren reklamiert. Mit Erfolg, denn: "Unser Verfahren ist relativ offen. Jeder, der ein legitimes Interesse hat, kann eine Stellungnahme abgeben und am Verfahren teilnehmen", erklärt das Anna Ritzberger-Moser, die Vorsitzende des Bundeseinigungsamts.

Die Behörde beschäftigt sich mit dem Antrag der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), für die BA-CA den Sparkassenkollektivvertrag (KV) zu satzen. In dem Fall würde weiterhin der teurere Sparkassen-KV gelten und nicht der Banken-KV, der in den Augen der Juristen und des Vorstands der BA-CA anzuwenden ist.

WKÖ vorsichtig

Dem Einigungsamt liegen derzeit zwei Stellungnahmen vor. Der Sparkassenverband vertritt die Meinung, dass der Sparkassen-KV gilt. Dass er sich trotzdem gegen den Satzungsantrag ausspricht, erklärt sich so: Gesatzt werden kann nur dann, wenn für ein Unternehmen gar kein KV gilt; und das ist in den Augen der Sparkassenjuristen ja nicht der Fall.

Den Satzungsantrag lehnt auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ab. Sie hat ihre Stellungnahme aber so formuliert, dass sie keines ihrer ebenso wichtigen wie miteinander rivalisierenden Mitglieder BA-CA oder Erste Bank als Sparkassen-Spitzeninstitut vergrämt.

Die WKÖ erläuterte ihre Ansicht am Dienstag so: "Die BA-CA hat in Übereinstimmung mit den Statuten des Sparkassenverbandes ihren Austritt aus dem Sparkassenverband erklärt und ist gleichzeitig dem Verband österreichischer Banken und Bankiers als ordentliches Mitglied beigetreten." Der KV des Bankenverbandes gelte für alle dem Verband als ordentliches Mitglied angehörigen Kreditinstitute. Sollte aber der Auffassung gefolgt werden, dass die BA-CA dennoch dem Sparkassenkollektivvertrag unterliegt, widerspreche der Satzungsantrag auch in diesem Fall den gesetzlichen Bestimmungen. "Denn", so die Rechtsexperten der Kammer, "die zu erfassenden Arbeitsverhältnisse sind bereits kollektivvertraglich erfasst".

Stellungnahme des Bankenverbands steht noch aus

Während die Stellungnahme der Sparkassen im BA-CA-Vorstand für ein hohes Maß an Verärgerung gesorgt hatte, wird jene der Wirtschaftskammer nun als "mehr als neutral" freudig begrüßt. Ähnlich wird wohl auch die Stellungnahme des frisch involvierten Bankenverbandes ausfallen. Sie wird rund um den 1. Dezember erwartet und laut Einigungsamt-Chefin Ritzberger-Moser "in unserem Verfahren genauso diskutiert wie die Stellungnahmen von Sparkassen, Banken, Arbeiterkammer und ÖGB".

Auf der Hauptbühne BA-CA wird unterdessen hinter dem Vorhang weitergespielt. Die Verhandlungen über die Details des neuen Dienstrechts zwischen Betriebsratschefin Hedwig Fuhrmann und dem Vorstand sind wieder aufgenommen worden - und laufen angeblich gar nicht schlecht. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.11.2004)