Wien - Schwerpunkt beim zweiten Tag der Präsidiumsklausur
des Österreich-Konvents im Parlament ist am Dienstag der geplante
neue Grundrechtskatalog, der auch soziale Grundrechte umfassen soll.
Strittig ist dabei weniger das Ob, sondern das Wie der Verankerung
sozialer Grundrechte in der Verfassung: Während die SPÖ und Grüne die
individuelle Einklagbarkeit dieser Rechte fordern, lehnte die ÖVP
dies bisher ab. Nationalratspräsiden Andreas Khol (V) zeigt sich
diesbezüglich nun allerdings kompromissbereit.
In der Präsidiumsklausur schlug Khol nun seinerseits einklagbare
soziale Grundrechte vor - darunter ein "Recht auf Arbeit", "Recht auf
soziale Sicherheit" und "Recht auf existenzielle Mindestversorgung".
"Diese sozialen Grundrechte sollen vor dem Verfassungsgerichtshof
einklagbar sein. Und zwar entweder als Verfassungsbeschwerde gegen
einen Staatsakt oder gegen ein verfassungswidriges Gesetz", so Khol
in einer Aussendung.
Außerdem im ÖVP-Vorschlag enthalten: Ein Recht auf Bildung,
Kinderrechte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Koalitionsfreiheit
und ein Recht auf Daseinsvorsorge.
Im zuständigen Konvents-Ausschuss, der am Montag seinen Endbericht
vorgelegt hatte, hatte es in dieser Frage noch keine Einigung
gegeben. Auch über die detaillierte Ausformulierung der sozialen
Grundrechte herrschte noch kein Konsens. Teilweise wurden allerdings
die Sozialpartner-Vorschläge übernommen.
Demnach soll das "Recht auf Arbeit" künftig "sichere, gesunde,
würdige, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen" garantieren.
Unter dem Titel "Recht auf soziale Sicherheit" wird die
selbstverwaltete Pflichtversicherung festgeschrieben, die für eine
"angemessene Versorgung" bei Mutterschaft, Krankheit,
Arbeitsunfällen, geminderter Arbeitsfähigkeit sowie im Alter und bei
Arbeitslosigkeit sorgen soll. (APA)