Wien - Schwerpunkt beim zweiten Tag der Präsidiumsklausur des Österreich-Konvents im Parlament ist am Dienstag der geplante neue Grundrechtskatalog, der auch soziale Grundrechte umfassen soll. Strittig ist dabei weniger das Ob, sondern das Wie der Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung: Während die SPÖ und Grüne die individuelle Einklagbarkeit dieser Rechte fordern, lehnte die ÖVP dies bisher ab. Nationalratspräsiden Andreas Khol (V) zeigt sich diesbezüglich nun allerdings kompromissbereit.

In der Präsidiumsklausur schlug Khol nun seinerseits einklagbare soziale Grundrechte vor - darunter ein "Recht auf Arbeit", "Recht auf soziale Sicherheit" und "Recht auf existenzielle Mindestversorgung". "Diese sozialen Grundrechte sollen vor dem Verfassungsgerichtshof einklagbar sein. Und zwar entweder als Verfassungsbeschwerde gegen einen Staatsakt oder gegen ein verfassungswidriges Gesetz", so Khol in einer Aussendung.

Außerdem im ÖVP-Vorschlag enthalten: Ein Recht auf Bildung, Kinderrechte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Koalitionsfreiheit und ein Recht auf Daseinsvorsorge.

Im zuständigen Konvents-Ausschuss, der am Montag seinen Endbericht vorgelegt hatte, hatte es in dieser Frage noch keine Einigung gegeben. Auch über die detaillierte Ausformulierung der sozialen Grundrechte herrschte noch kein Konsens. Teilweise wurden allerdings die Sozialpartner-Vorschläge übernommen.

Demnach soll das "Recht auf Arbeit" künftig "sichere, gesunde, würdige, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen" garantieren. Unter dem Titel "Recht auf soziale Sicherheit" wird die selbstverwaltete Pflichtversicherung festgeschrieben, die für eine "angemessene Versorgung" bei Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfällen, geminderter Arbeitsfähigkeit sowie im Alter und bei Arbeitslosigkeit sorgen soll. (APA)