Wien - Die Konsens-Suche im Präsidium des Österreich-Konvents geht am Dienstag in die zweite Runde. Am Programm steht unter anderem der geplante neue Grundrechtskatalog inklusive der sozialen Grundrechte. In der strittigen Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern habe es am Montag keine Einigung gegeben, berichtete Konvents-Vorsitzender Franz Fiedler vor Sitzungsbeginn am Dienstag. Über diese Frage müsse noch weiter verhandelt werden.

Grundsätzlichen Konsens gab es dagegen in einigen anderen Punkten: Etwa dass Volksanwälte künftig mit Zweidrittelmehrheit abwählbar sein sollen. Die selbe Regelung soll auch für den Rechnungshof-Präsidenten gelten, der derzeit schon mit einfacher Nationalrats-Mehrheit abgewählt werden kann. Dies sei aber alles noch Gegenstand der Verhandlungen, betonte Fiedler.

Maximal-Hürde

Außerdem soll es für alle Wahlen künftig eine österreichweite Maximal-Hürde von fünf Prozent geben. Bei Kärntner Landtagswahlen muss eine Partei, um in den Landtag einzuziehen, in zumindest einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat erhalten, wofür neun bis elf Prozent nötig sind. Damit sind Kleinparteien wie die Grünen und die slowenische Enotna Lista (Einheitsliste) benachteiligt. Die Grünen schafften im März aber trotzdem den Einzug ins Kärntner Landesparlament. Im Nationalrat besteht eine Vier-Prozent-Hürde.

Für weitere Diskussionen im Konvent wird wohl der ÖVP-Vorschlag für die ersten beiden Verfassungsartikel sorgen. In Artikel 2 soll unter anderem festgeschrieben werden, dass die Familie "unter dem besonderen Schutz der Gesetze" steht und dass ein ausgeglichener Haushalt über einen Konjunkturzyklus sicher gestellt werden soll. Außerdem sollen darin die EU-Mitgliedschaft, der Umweltschutz und die sparsame Nutzung natürlicher Rohstoffe festgeschrieben werden.

Erneut eingebracht hat die ÖVP auch ihren Wunsch nach einer Verfassungs-Präambel, die bisher von SPÖ und Grünen abgelehnt wurde. Ein expliziter Gottesbezug findet sich darin zwar nicht, allerdings wird die Verantwortung vor der "Schöpfung" angesprochen und ein Bezug zum "kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas" hergestellt. Wörtlich heißt es diesbezüglich, die Verfassung werde "in der Verantwortung vor den Menschen und der Schöpfung und im Bewusstsein des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas" erlassen. (APA)