Wien - Mit der rechtlichen Stellungnahme des Sparkassenverbands ("Die Bank Austria wechselte den Verband, nicht aber den Kollektivvertrag") sind mit heutigem Tag drei der vier eingeforderten Positionspapiere an das Bundseinigungsamt beim Wirtschaftsministerium entgegen der Position des Vorstands der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ausgefallen. Dass ÖGB und Arbeitskammer gegen den KV-Wechsel votierten, war bekannt. Unerwartete Schützenhilfe bekamen die BA-CA-Arbeitnehmervertreter vom Sparkassenverband.

Für Anfang nächster Woche wird nun das Gutachten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erwartet. Die Kammer dürfte sich - wie derzeit erwartet wird - weder auf die eine noch auf die andere Seite schlagen.

"Sparkassen-KV gilt weiter"

Der Sparkassenverband vertrete die Meinung seiner Juristen, dass trotz des Wechsels der BA-CA vom Sparkassen- in den Bankenverband "der Sparkassen-Kollektivvertrag weiter gilt", bestätigte Sparkassenverbands-Generalsekretär Michael Ikrath am Freitag informelle Angaben aus der Sparkassengruppe vom Vortag. Wegen des schwebenden Verfahrens machte er aber keine weiteren inhaltlichen Angaben über die möglichen Konsequenzen. Die BA-CA hatte bereits gestern Abend erklärt, sie erachte die Position des Sparkassenverbands als "bedeutungslos".

Was das bevorstehende Gutachten der Wirtschaftskammer angeht, so gehe er persönlich davon aus, dass es "neutral" ausfallen wird, sagte Ikrath am Freitag zur APA.

Wie berichtet wird in Wirtschaftskammerkreisen erwartet, dass sich die Kammer nicht in den Streit zwischen ihren großen Mitgliedsbetrieben hineinziehen lässt, schon gar nicht in einem derartigen Präzedenzfall. Wie es heute zur APA hieß, soll die rechtliche Stellungnahme der Kammer "Anfang nächster Woche" an das Bundeseinigungsamt gehen. Zur Zeit werde noch daran gearbeitet. Unterschreiben dürfte die Expertise Kammerpräsident Christoph Leitl selbst.

Vorstand beharrt auf Banken-KV

Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hatte beim Bundeseinigungsamt den Antrag auf "Satzung" des Sparkassen-KV eingebracht, womit der Sparkassen-KV weiter gelten sollte. Voraussetzung für eine solche "Satzung" ist aber, dass es einen so genannten "KV-freien Raum" gibt, also gar keinen Kollektivvertrag im Streitfall. Ansonsten kann sich das Bundeseinigungsamt für formal unzuständig erklären. In den Augen des Vorstands der BA-CA gilt für die rund 11.000 Beschäftigten der Bank im Inland seit 12. Oktober der Banken-KV. In den Augen des Sparkassenverbands gilt weiterhin der Sparkassen-KV. (APA)