... und was der Wiener Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) dazu sagt
Nicht nur Hollywood
kämpft gegen Raubkopien, der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (
VAP), in dem die amerikanischen Filmstudios und die heimischen Verleihfirmen vertreten sind, hat ähnliche Anliegen.
Razzien
So wurden etwa nach Angaben des Vereins bei Razzien auf Flohmärkten und bei gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchungen im ersten Halbjahr 2004 rund 13.000 Filmraubkopien beschlagnahmt.
Unrechtsbewusstsein
Trotz einer Anti-Piraterie-Kampagne des VAP, in der Konsumenten mit Plakaten und Kino-Spots auf die Illegalität von Film-Raubkopien hingewiesen werden sollen, ist das Unrechtsbewusstsein vieler User sehr gering, dessen ist sich auch die VAP bewusst.
Erklärungen oder Rechtfertigungen
So schreibt der Vereins selbst "Filmpiraten sind überaus einfallsreich, wenn es darum geht, Erklärungen oder Rechtfertigungen für ihre illegalen Aktivitäten zu finden. Wir haben die sechs beliebtesten Ausreden von Filmpiraten gesammelt und analysiert":
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Die Ausreden der Raubkopierer… |
… und was die VAP dazu sagt |
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„Ich habe nur Kopien für den privaten Gebrauch gemacht.“ |
Die Privatkopie ist eine vom Urheberrechtsgesetz vorgesehene Ausnahme, die die Vervielfältigung einzelner Werkstücke zum privaten Gebrauch erlaubt (§ 42 Abs 4 UrhG). Dabei ist der „private Gebrauch“ im Sinn eines streng persönlichen Gebrauchs zu verstehen. Eine Vervielfältigung für direkt oder indirekt kommerzielle Zwecke oder für berufliche Zwecke ist von der Privatkopie jedenfalls nicht gedeckt. Auch die Herstellung von Filmkopien für andere ist davon nicht umfasst.
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„Ich habe Privatkopien für mich angefertigt, verkauft habe ich nur die Originale.“ |
Dieser Vervielfältigungsvorgang ist von der Ausnahme der Privatkopie nicht mehr gedeckt. Mit der Vervielfältigung wurde ein kommerzieller Zweck verfolgt – nämlich der, durch den Verkauf des Originals Einnahmen zu erzielen.
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„Ich zahle ohnehin für jeden CD- und DVD-Rohling eine Urheberrechtsabgabe.“
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Die Zahlung von Vergütungen für Datenträger ändert nichts daran, dass eine Privatkopie nur in sehr eingeschränktem Umfang zulässig ist. Die Vergütung, die im Kaufpreis von CD- und DVD-Rohlingen enthalten ist, stellt eine Abgeltung dafür dar, dass Privatkopien – in dem vorgegebenen gesetzlichen Rahmen – überhaupt angefertigt werden dürfen.
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„Ich habe in Tauschbörsen immer nur heruntergeladen und nicht angeboten.“
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Abgesehen davon, dass Tauschbörsen von einem „Geben und Nehmen“ leben – das heißt, dass User in aller Regel sowohl als Downloader als auch als Anbieter agieren – ist auch der Download von Raubkopien rechtswidrig. Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist die Anfertigung einer Privatkopie nur von einem legalen Werkstück zulässig. Wer also einen Film, der gerade erst in den Kinos anläuft im Internet herunterlädt, kann sich nicht auf das Recht der Privatkopie berufen. Es ist in derartigen Fällen offensichtlich, dass das angebotene Werkstück eine illegale Raubkopie ist.
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„In Wirklichkeit profitiert die Filmindustrie von den Piraten – eine bessere Werbung für die Filme gibt es gar nicht.“
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Was nützt die Bekanntheit eines Produkts, das keiner mehr kauft, weil es ohnehin schon jeder hat? |
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„DVDs und Kinokarten sind zu teuer – darum sauge ich mir die Filme aus dem Internet. Die Filmindustrie ist ohnehin stinkreich, Konsumenten werden abgezockt.“ |
Das Robin-Hood-Argument. Allerdings mit dem Schönheitsfehler, dass nicht den Armen gegeben wird, sondern dass man sich dabei selbst bereichert.
An der Produktion jedes Films hängt nicht nur eine beträchtliche finanzielle Investition der Filmstudios, sondern auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen – sowohl in der Filmproduktion als auch im Filmvertrieb. Die Einnahmeneinbußen, die aus der rasanten Zunahme von Filmpiraterie resultieren, haben unmittelbare Auswirkungen auf diese Arbeitsplätze – ebenso wie auf das kreative Schaffen der Filmindustrie und auf die Finanzierung künftiger Filmprojekte.
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„Dieser Film ist so schlecht, dass ich ihn mir ohnehin nie auf DVD gekauft hätte.“ |
Kaum ein Ladendieb wird die Unverfrorenheit haben, zu behaupten, dass er das gestohlene Produkt so schlecht findet, dass er es ohnehin nie gekauft hätte. Die Herstellung von Film-Raubkopien ist Diebstahl an geistigem Eigentum. Daran gibt es nichts zu beschönigen.
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(red)