Sowohl Hauptverband als auch Ärztekammer zeigten sich über die Verständigung euphorisiert. Ärztekammerpräsident Reiner Brettenthaler würdigte die Selbstorganisationskraft der selbstverwaltenden Organisationen. Der Obmann der niedergelassenen Ärzte Jörg Pruckner meinte, man könne heute noch gar nicht im Detail abschätzen, was hier geschehen sei. Und der Sprecher der Geschäftsführung des Hauptverbands, Josef Kandlhofer, betonte, nur höhere Gewalt könne den Start der Musterpraxis am 15. Dezember noch verhindern.
Erhebliche Verwaltungseinsparungen erwartet
Grundsätzlich wird die Chipkarte den Krankenschein ersetzen und soll damit ab dem Jahr 2005 für erhebliche Verwaltungseinsparungen sorgen. Enthalten auf ihr sind nach derzeitigem Stand einzig die Personendaten des Inhabers, nicht aber Gesundheitsdaten. Allerdings werden Befunde oder medizinische Daten innerhalb der Ärzteschaft sehr wohl abrufbar sein. Vereinfacht gesagt, kann sich ein Arzt auf elektronischem Weg von einem anderen unbürokratisch wichtige Daten zusenden lassen.
Frage nach Mehrkosten für Patienten noch ungeklärt
Was die Chipkarte an Mehrkosten für den Patienten bringt, war vorerst nicht absehbar. Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber her die Einhebung einer Gebühr vorgesehen, die analog zur jetzigen Krankenscheingebühr angelegt ist. Sie könnte bis zu zehn Euro betragen. Allerdings betonte Pruckner auch diesmal, dass die Ärzte kein Interesse hätten, die Abkassierer zu spielen. Der Bundesobmann hält es aber noch für möglich, dass die Gebühr vielleicht gar nicht kommen muss und durch andere Systeme ersetzt wird.
Auch Kandlhofer wollte sich mit dieser Frage noch nicht im Detail auseinander setzen. Der Hauptverbands-Geschäftsführer betonte aber zumindest, man sei mit der Politik übereingekommen, dass 2005 noch keine Gebühr eingehoben wird. D.h. bevorzugt sind die Burgenländer, die als erste im Probebetrieb die Chipkarte erhalten. Vom Mai bis November werden dann die übrigen Karten ausgegeben. Konkret bedeutet dies, wer noch keine Karte hat, muss weiterhin die Krankenscheingebühr bezahlen.