Von links nach rechts: Volker Schörghofer (Hauptverband, Geschaeftsfuehrung), Joerg Pruckner (Obmann der Bundeskurie niedergelassenen Aerzte), Reiner Brettenthaler (Praesident der Aerztekammer) und Josef Kandlhofer (Sprecher des Hauptverbands) haben sich in Sachen Chipkarte geeinigt.

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Wien - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer haben Mittwochabend ihre Einigung über den Vertrag zur Gesundheits-Chipkarte präsentiert. Demnach werden beide Institutionen zu je 50 Prozent an einer GmbH. beteiligt, die den Betrieb des Systems sichert. In puncto Finanzierung übernimmt der Hauptverband die Anschaffungskosten für die Geräte in Höhe von rund 9,6 Mio Euro. Hinzu kommt noch ein Zuschuss zum Betrieb in Höhe von drei Mio., der bis 2008 in drei Tranchen ausgeschüttet wird. Grundsätzlich müssen allerdings die Ärzte selbst für die laufenden Kosten aufkommen, die sich pro Ordination auf 32 bis 33 Euro monatlich belaufen werden.

Sowohl Hauptverband als auch Ärztekammer zeigten sich über die Verständigung euphorisiert. Ärztekammerpräsident Reiner Brettenthaler würdigte die Selbstorganisationskraft der selbstverwaltenden Organisationen. Der Obmann der niedergelassenen Ärzte Jörg Pruckner meinte, man könne heute noch gar nicht im Detail abschätzen, was hier geschehen sei. Und der Sprecher der Geschäftsführung des Hauptverbands, Josef Kandlhofer, betonte, nur höhere Gewalt könne den Start der Musterpraxis am 15. Dezember noch verhindern.

Erhebliche Verwaltungseinsparungen erwartet

Grundsätzlich wird die Chipkarte den Krankenschein ersetzen und soll damit ab dem Jahr 2005 für erhebliche Verwaltungseinsparungen sorgen. Enthalten auf ihr sind nach derzeitigem Stand einzig die Personendaten des Inhabers, nicht aber Gesundheitsdaten. Allerdings werden Befunde oder medizinische Daten innerhalb der Ärzteschaft sehr wohl abrufbar sein. Vereinfacht gesagt, kann sich ein Arzt auf elektronischem Weg von einem anderen unbürokratisch wichtige Daten zusenden lassen.

Frage nach Mehrkosten für Patienten noch ungeklärt

Was die Chipkarte an Mehrkosten für den Patienten bringt, war vorerst nicht absehbar. Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber her die Einhebung einer Gebühr vorgesehen, die analog zur jetzigen Krankenscheingebühr angelegt ist. Sie könnte bis zu zehn Euro betragen. Allerdings betonte Pruckner auch diesmal, dass die Ärzte kein Interesse hätten, die Abkassierer zu spielen. Der Bundesobmann hält es aber noch für möglich, dass die Gebühr vielleicht gar nicht kommen muss und durch andere Systeme ersetzt wird.

Auch Kandlhofer wollte sich mit dieser Frage noch nicht im Detail auseinander setzen. Der Hauptverbands-Geschäftsführer betonte aber zumindest, man sei mit der Politik übereingekommen, dass 2005 noch keine Gebühr eingehoben wird. D.h. bevorzugt sind die Burgenländer, die als erste im Probebetrieb die Chipkarte erhalten. Vom Mai bis November werden dann die übrigen Karten ausgegeben. Konkret bedeutet dies, wer noch keine Karte hat, muss weiterhin die Krankenscheingebühr bezahlen.

Ein besonderes Anliegen war allen Beteiligten an der Pressekonferenz die Sicherheit der Daten. Nach Stand der Dinge sei Missbrauch ausgeschlossen, versicherte Pruckner. (APA)