Bis eine EU-Kommission ihr Amt in Brüssel antreten kann, muss das Kollegium aus 25 gleichberechtigten Kommissaren inklusive Präsident viele Tests bestehen: Seit der EU-Erweiterung per 1. Mai stellt jedes Land einen Kommissar. Zunächst nominieren die Staats- und Regierungschefs der Union mit qualifizierter Mehrheit einen Präsidenten. Dieser präsentiert dem EU-Parlament sein Programm. Die EU-Abgeordneten stimmen dann über ihn ab, einfache Mehrheit reicht zur Ablehnung.

Dann sucht sich der gewählte Kommissionspräsident im Einvernehmen mit den Regierungen der 25 Mitgliedstaaten sein Team zusammen. Bei der Verteilung der Kompetenzen der einzelnen Kommissare ist er frei, ebenso kann er die Personalvorschläge aus den Hauptstädten ablehnen. Jeder einzelne Kommissar muss sich dann einer Anhörung öffentlich vor dem zuständigen Fachausschuss des Europäischen Parlaments stellen. Seine Eignung wird öffentlich bewertet.

Seit dem Maastrichtvertrag 1992 kann das EU-Parlament die Kommission als Gesamtes ablehnen. Das Recht, einzelne Kommissare zurückzuweisen, wurde von Straßburg oft verlangt, aber nie gewährt. (tom/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.10.2004)