Rom - Vier Millionen Unterschriften sind in Italien für eine totale oder teilweise Abschaffung eines im Frühjahr verabschiedeten Gesetzes zur Regelung der künstlichen Befruchtung gesammelt worden. Die Unterschriften wurden von zwei Referendumskomitees gesammelt und dem Kassationsgericht eingereicht. Dieses muss die Gültigkeit der Unterschriften kontrollieren. Die Volksabstimmung zur Abschaffung des umstrittenen Gesetzes könnte im kommenden Frühjahr stattfinden.

Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden. Demnach ist die Befruchtung von Ei- oder mit Samenzellen, die nicht von dem kinderlosen Paar selbst stammen, verboten. Höchstens drei Eizellen dürfen jeweils im Reagenzglas befruchtet werden. Das Einfrieren von Embryonen ist praktisch verboten ebenso wie Leihmutterschaften.

Verbote

Untersagt ist die künstliche Befruchtung von Homosexuellen und Alleinstehenden sowie von Frauen über 50 Jahren. Auch die Verwendung von Embryos für wissenschaftliche Forschungen wird verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits Hunderte italienische Paare zu Fortpflanzungsmedizinern in die Schweiz und in andere europäische Länder getrieben. Das Gesetz spaltet nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch die Opposition. Während die Katholiken der gemäßigten Sammelbewegung "Margherita" das Gesetz im Parlament revidieren wollen, unterstützen die Linksdemokraten und die Anhänger des Gewerkschaftsverbands CGIL die Referendumskampagne der Radikalen.

Auch unter den Befürwortern des Referendums gibt es jedoch Divergenzen: Während die Radikalen die komplette Abschaffung des umstrittenen Gesetzes fordern, würden sich die oppositionellen Linksdemokraten mit der Revision einiger der umstrittensten Artikel begnügen, vor allem jener, die die Forschung mit Embryos und Befruchtungstherapien mit Hilfe eines Spenders verbieten. Sie verlangen außerdem die Abschaffung des Verbots, die Gesundheit des Embryos zu testen, auch wenn das Paar durch genetische Krankheiten belastet ist. (APA)