Polens Parlament will Kriegsreparationen von Deutschland. Mehr als 24 Milliarden Euro allein für Warschau, die von den Nazis gesprengte Hauptstadt Polens. Damit wehrt sich das Land gegen die Drohungen deutscher Vertriebener, Polen mit Eigentumsklagen zu überziehen. Massenklagen bereiten nicht nur deutsche Vertriebene gegen Polen vor, sondern auch die von den Nazis vertriebenen Polen gegen Deutschland.

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Polens Ministerpräsident Marek Belka treffen einander am heutigen Montag in Berlin, um die verheerende Entwicklung aufzuhalten. Denn sollte tatsächlich eine der Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder einem anderen internationalen Gericht Erfolg haben, könnte dies die Nachkriegsordnung ganz Europas ins Wanken bringen.

Die von allen Bundesregierungen über Jahrzehnte offen gehaltene Vermögensfrage der deutschen Vertriebenen hat das Spiel mit dem Feuer überhaupt erst ermöglicht. Auch die polnischen Regierungen lösten das Problem nicht. Bis heute gibt es kein Reprivatisierungsgesetz. Dies hat mit dem Antidiskriminierungsverbot der EU zu tun. Wenn die 1945 und später enteigneten Polen ihr Eigentum zurückbekommen oder eine Entschädigung erhalten, müssen auch Juden und Deutsche entschädigt werden. Zwar erscheint es relativ unwahrscheinlich, dass Polen gezwungen werden könnte, die ehemaligen Reichsdeutschen in Pommern, Ostpreußen und Schlesien zu entschädigen, da die Grenzverschiebung Polens ja von den Alliierten Großbritannien, USA und Sowjetunion im Potsdamer Abkommen 1945 geregelt wurde.

Anders sieht es aber bei den ehemaligen Staatsbürgern Polens aus. Enteignet wurden nach dem Krieg auch die polnischen Holocaust-Überlebenden, die es nicht schafften, innerhalb einer kurzen Frist aus den KZs in Deutschland oder aus Sibirien zurückzukehren, wohin viele Juden vor den Nazis geflüchtet waren. Im selben Dekret wurde auch die deutsche Minderheit in Polen enteignet. Beide Minderheiten, die jüdische wie die deutsche, hatten die polnische Staatsbürgerschaft und müssten in jedem Fall bei einem Reprivatisierungsgesetz mitberücksichtigt werden, auch wenn sie heute andere Staatsbürgerschaften haben.

Problematisch für Polen ist, dass sich die bisherigen Regierungen keine großen Gedanken über rechtliche Konsequenzen von "wilden" Reprivatisierungen gemacht haben. Da das fehlende Gesetz die Investitionsmöglichkeiten hemmt, haben einige Städte zur Selbsthilfe gegriffen und auf Antrag Alteigentum zurückgegeben. Dies gilt insbesondere für Warschau, Krakau, aber auch Breslau und andere Städte. Individualansprüche von Ausländern wurden bereits vor der Wende 1989 anerkannt und befriedet, selbst Ansprüche von Österreichern, die ja zusammen mit den Deutschen Polen überfallen und besetzt hatten.

Ausgeklammert von derartigen Entschädigungen wurden prinzipiell alle Deutschen, mit der Begründung, dass sie den Krieg begonnen hatten. Die durch kein Gesetz gedeckten individuellen Reprivatisierungen könnten nun als Präzedenzfälle vor europäischen Gerichten landen, wenn sie das Antidiskriminierungsgebot verletzen.

Da die angedrohte Klagewelle der deutschen Vertriebenen nicht nur die deutsch-polnischen Beziehungen auf Jahre hin vereisen, sondern Deutschland auch bei den europäischen Partnern ins moralische Zwielicht setzen würde, ist nun Not am Mann. Eine juristische Arbeitsgruppe von Deutschen und Polen soll klären, wie den angedrohten Massenklagen begegnet werden kann und ob es doch einen politischen Weg gibt, die deutschen Klagen und die polnischen Reparationsforderungen abzuwenden. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 27.9.2004)