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Anders als im Bezirk Völkermarkt gibt es in St.Michael ob Bleiburg/Smihel nad Pliberkom bereits zweisprachige Ortstafeln.

Foto: APA/Gerd Eggenberger
Wien - Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, sieht hinsichtlich der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten schon Handlungsbedarf gegeben. Die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln im Bezirk Völkermarkt sei gegeben, "wenn sie nicht dort stehen, widerspricht das der Verordnung" und das sei gesetzeswidrig, erklärte er Freitag in einer Pressekonferenz, angesprochen auf die Aussagen des Kärntner FPÖ-Obmannes Martin Strutz. Generell hielte Korinek es für sinnvoll, z.B. mit einem "Feststellungserkenntnis" die Möglichkeit zu schaffen, die Einhaltung von Regelungen des Rechtsstaaes - und damit auch VfGH-Erkenntnissen - zu erzwingen.

Mit dem VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2001 sei die Verordnung in Kraft, die besagt, dass in allen Gemeinden des Bezirks Völkermarkt zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind. Also sei die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln im Bezirk Völkermarkt gegeben, so Korinek. Diese Verordnung sei freilich "überschießend"; dies könnte man mit einer neuen, gesetzeskonformen Verordnung ändern.

Regierung ließ Frist "ungenutzt verstreichen"

Der VfGH hat Ende 2001 die Ortstafelregelung des Volksgruppengesetzes aufgehoben und der Regierung eine einjährige Frist eingeräumt, das verfassungswidrige Gesetz und die entsprechenden Verordnungen zu reparieren. Die Regierung ließ die Frist "ungenützt verstreichen" - bis heute gibt es keine neue Regelung und keine neuen zweisprachigen Ortstafeln.

Der VfGH kann nichts dagegen unternehmen, dass sein Erkenntnis nicht umgesetzt wurde. "Nach der derzeitigen Verfassungssituation kann der VfGH nur Regelungen aufheben, die verfassungs- oder gesetzeswidrig sind, aber nicht Regelungen setzen", so Korinek. Die Kompetenz, selbst Regelungen zu setzen, fordert er für den VfGH aber nicht: "Ein Ersatz-Gesetzgeber wäre sehr schlecht, das wäre ein grober Verstoß gegen die Gewaltenteilung." Sinnvoll wäre es allerdings, so Korinek, neue Formen der Durchsetzung einzuführen.

Ein Vorschlag dazu wird im Österreich-Konvent diskutiert - das so genannte "Feststellungserkenntnis": Mit einem solchen Erkenntnis würde festgestellt, dass Staatsorgane verpflichtet sind, zu tun, was festgesetzt ist. Wenn sie es nicht tun, gäbe es eine "Ersatzvornahme", die ebenfalls durch Staatsorgane erfolgen müsste, erklärte Korinek. Dass der VfGH allein für solche Feststellungsfragen zuständig ist, will Korinek allerdings nicht: "Wir haben schon genug heikle Fragen zu lösen."

In der Herbst-Session beschäftigt sich der VfGH mit einer Beschwerde dagegen, dass es in der Gemeinde Loibach/Libuce keine zweisprachige Ortstafel gibt. 44 Einwohner der Ortschaft Loibach/Libuce, der Rat der Kärntner Slowenen und der Zentralverband Slowenischer Organisationen haben die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt angefochten, mit der der Ortsnamen "Loibach" festgelegt wird. Sie sind der Meinung, dass in diesem Ort eine zweisprachige Ortstafel aufgestellt werden müsste.

Der VfGH muss nun zuerst klären, ob die Einwohner ein subjektives Recht auf eine Ortstafel haben - weil nur dann eine Beschwerde beim VfGH zulässig ist. Sollte dies der Fall sein und sollte die Verordnung auch aufgehoben werden, wäre klar gestellt, dass es in Loibach eine zweisprachige Ortstafel geben muss. Die Kundmachung, dass die Verordnung rechtswidrig wäre, wäre "mit Exekutionsmitteln durchsetzen", erklärte Korinek. (APA)