"Ab in den Häfen" – Fühl dich wie Chodorkowski

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Bald wird es ein Jahr, dass Russlands reichster Mann und nunmehriger Exchef des Ölkonzerns Yukos, Michail Chodorkowski, hinter Gittern sitzt. Die russische Justiz und andere staatliche Behörden haben seither immer wieder rechtsstaatlich zweifelhafte Winkelzüge gemacht, um einerseits den Konzern selbst bis an die Bankrottgrenze zu entwerten, andererseits einen Schuldspruch für dessen Exchef und die Mitangeklagten zu erlangen.

"Chodorkowskis Schuld ist unbestritten. Übrigens, auch Ihre. Wenn Sie sich davon überzeugen wollen, antworten Sie einfach auf einige Frage zu Ihrer Person", lädt die kürzlich aufgetauchte russische Internetseite, www.vino‑ ven.ru (zu Deutsch: schuldig), zu einer Bekanntschaft mit dem russischen Rechtssystem ein. Die Realität ist nur im Spiel zu fassen, scheinen sich die Initiatoren gedacht zu haben. "Jeder Mensch im Land kann beschuldigt, dem Gericht überantwortet oder ins Gefängnis gesteckt werden. Sollten für Ihr Verbrechen Beweise fehlen, kann man diese fabrizieren. Und das Gericht wird Sie in 99,2 Prozent der Fälle schuldig sprechen."

Fünf Fragen beantworten

Um sich kurze Zeit wie Chodorkowski zu fühlen, muss der User fünf Fragen beantworten: ob man im Kindergarten war beziehungsweise schon vor dem Schuleintritt lesen und schreiben konnte; ob man Freunde in der Schule hatte und jetzt einen Lebenspartner hat; schließlich, ob man mit jemandem seine Zukunftspläne bespricht.

Der Strafantrag des virtuellen Staatsanwalts folgt auf den Fuß – was dann im Fall, dass man alle Fragen positiv beantwortet, in etwa so aussehen kann: Der Hang zur kriminellen Lebensführung setzte im frühen Kindesalter ein, konkret die Beschädigung von Staatseigentum vom Kindergarten an und illegaler Handel mit Mangelwaren. Schreibversuche im Vorschulalter wirken – da es sich um kaum entschlüsselbare Zeichen handelt – erschwerend, der jetzige Lebenspartner keinesfalls strafmindernd und die Diskussion der Zukunftspläne mit Mitwissern ziemlich verdächtig. Insofern genügend Grund einen Strafantrag wegen ungesetzlichen Unternehmertums und vorsätzlicher Zerstörung fremden Eigentums zu beantragen. Andere Antwortkombinationen können die Anklage wegen Betruges oder Vertrauensbruchs usw. nach sich ziehen.

Quasi als virtueller Strafregisterauszug wird für den namentlich und mit Aktenzahl ausgewiesenen Strafantrag eine neue Seite eingerichtet, die fortan für jedermann zugänglich ist und auf die man auch mit Links verweisen kann – im Falle des Autors www.vinoven.ru/?22-0905073 . Wie Alexander Pljuschew, Internetpapst des russischen Wirtschaftsblattes Vedomosti, schreibt, sieht alles nach Auftragsarbeit aus – Solidaritätsmaßnahmen für Chodorkows^ki finden nach wie vor an vielen Ecken statt, aber auch er konnte nicht herausfinden, wer hinter der Internetseite steckt. Der Mann, auf den die Domain registriert ist, erklärte lediglich, dass er dies auf Anfrage von Bekannten gemacht habe.(Eduard Steiner aus Moskau, Der Standard, Printausgabe, 24.09.2004)