Die Ärzte hatten dem Mann vor vier Jahren Magen, Milz und Galle entfernt, weil sie irrtümlich annahmen, er leide unter einer seltenen Krebsart. Trotz des Vorliegens widersprüchlicher Diagnosen hatten sie den unnötigen Eingriff, an dessen Folgen der Patient einen Monat später verstarb, durchgeführt.
Richter Gernot Patzak kam durch die Aussagen mehrerer Gutachter zu seinem Urteil. Die Experten erklärten, die Beschuldigten hätten keine Fehler gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Manfred Kammerer vorerst keine Erklärung abgab.
Weisung existiert erst seit falscher Operation