Graz - Jene fünf Ärzte des Grazer LKH, die wegen fahrlässiger Tötung eines 73-jährigen Patienten seit Mittwoch vor Gericht gestanden waren, wurden am Donnerstag freigesprochen.

Die Ärzte hatten dem Mann vor vier Jahren Magen, Milz und Galle entfernt, weil sie irrtümlich annahmen, er leide unter einer seltenen Krebsart. Trotz des Vorliegens widersprüchlicher Diagnosen hatten sie den unnötigen Eingriff, an dessen Folgen der Patient einen Monat später verstarb, durchgeführt.

Richter Gernot Patzak kam durch die Aussagen mehrerer Gutachter zu seinem Urteil. Die Experten erklärten, die Beschuldigten hätten keine Fehler gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Manfred Kammerer vorerst keine Erklärung abgab.

Weisung existiert erst seit falscher Operation

Der Vorstand der Pathologie, Helmut Denk, erklärte, dass es seit dem Vorfall zumindest eine schriftliche Weisung gebe, dass bei Diskrepanzen mit den Kollegen Rücksprache zu halten sei. Wann eine Diskrepanz vorliege, entscheidet aber nach wie vor der einzelne Facharzt, so der Zeuge.(APA,cms, DER STANDARD Printausgabe 24.9.2004)