Wien - Nach der von der steirischen ÖVP losgetretenen Debatte über die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit heterosexuellen will die Bundes ÖVP nun einige Änderungen vornehmen. Der Parteivorstand hat beschlossen, Diskriminierungen in Bereichen wie Mietrecht oder Konkursrecht zu beseitigen und Pflege- oder Beiziehungsregelungen anzupassen. Eine eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Beziehungen wird es aber weiter nicht geben, ebenso kein gemeinsames Adoptionsrecht.

Ehe sei "nicht disponibel"

Generalsekretär Reinhold Lopatka erklärte bei einer Pressekonferenz, dass sich die ÖVP zur Förderung von Ehe und Familie bekenne, die Ehe sei "nicht disponibel". Hier gebe es einige "berechtigte Sonderrechte", weil mit der Ehe auch eine Reihe von Pflichten verbunden seien.

Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Von einer ÖVP-internen Arbeitsgruppe wurde über ein Dutzend Punkte erarbeitet. Gleichegeschlechtliche Paare sollen etwa künftig auch Mietzinsbeihilfe bekommen können. Ausdrücklich geregelt werden soll auch das Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach dem Tod des Partners. Österreich war in diesem Zusammenhang schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Bei Dienstwohnungen soll Schwulen und Lesben künftig ebenso ein Räumungsaufschub im Todesfall gewährt werden.

Pflegefreistellung

Weiters soll die Pflegefreistellung (Urlaubsgesetz) und die Familienhospizkarenz geöffnet werden, auch Dienstverhinderungsgründe sollen künftig von den Lebenspartenern vorgebracht werden können. Zeugnisentschlagungsrechte sollen auf Verwaltungsverfahren und Zivilprozesse ausgeweitet werden.

Bei Festnahmen soll das Verständigungsrecht auf den gleichgeschlechtlichen Partner ausgeweitet werden, beim Jugendschutzgesetz können künftig auch schwule und lesbische Personen als Vertrauenspersonen beigezogen werden. Weitere Änderungen betreffen das Versicherungsvertragsrecht und das Konkursrecht. Beim Unterbringungsgesetz soll das Rekursrecht gegen die zwangsweise Unterbringung ebenfalls auf homosexuelle Partner ausgeweitet werden.

Änderungen bei der Notstandhilfe

In die umgekehrte Richtung wird bei der Notstandshilfe eine Änderung vorgenommen. Bisher wurde nur bei heterosexuellen Paaren das Einkommen des Partners auf die Notstandshilfe angerechnet.

Erbrecht und Auskunftsrecht

Dort, wo es Vorteile auf Grund der Ehe gibt, solle es nach ÖVP-Vorstellungen keine Änderungen geben. Das betrifft etwa das Erbrecht oder das Auskunftsrecht in Krankenhäusern. Ein gemeinsames Adoptionsrecht für Schwule lehnt die Volkspartei ab, die Einzeladoption sei aber auch jetzt schon möglich, erklärte Lopatka. (APA)