Wien - Weil er die Tageslosung veruntreut hatte, um sich Suchtgift zu kaufen, wurde der als Parkwächter beschäftigte Heinz Sch. (35) fristlos entlassen. Zwei Wochen später schaute er wieder bei dem gebührenpflichtigen Parkplatz in der Nähe der Reichsbrücke in Wien-Donaustadt vorbei. Milomir J. (42) glaubte an einen Besuch des ehemaligen Arbeitskollegen, doch in Wahrheit hatte dieser am 31. Dezember 2003 anderes im Sinn: In räuberischer Absicht stach er den mit der Abrechnung beschäftigten Mann nieder. Heute, Montag, wurde Heinz Sch. wegen versuchten Raubmordes von einem Schwurgericht (Vorsitz: Johannes Jilke) zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Staatsanwalt Karl Windisch sprach von einem "ganz heimtückischen Vorhaben". Heinz Sch. hatte sich zunächst hinter den ehemaligen Kollegen gesetzt und diesen in ein Gespräch verwickelt. Dann ließ er heimlich den Rollladen in dem als Büro dienenden Baucontainer runter, sprang auf und stieß Milomir J. mit einem lauten Schrei das Messer zwei Mal in den Rücken.

"Ich bring dich um!"

Als dieser flehte, er solle aufhören, meinte Heinz Sch.: "Sei still, sei ruhig! Ich bring dich um! Gib das Geld her!" Das Opfer zückte darauf noch seine private Brieftasche, in der sich über 1.100 Euro befanden. Der Mann hatte zuvor bei einem Bankomaten Geld behoben, da er nach Dienstschluss in den Urlaub fahren wollte.

Der Täter nahm das Geld an sich, stach Milomir J. das Messer noch einmal in die Brust und stieß ihn mit dem Knie zu Boden. Der Schwerverletzte stellte sich tot, worauf Heinz Sch. von ihm abließ und flüchtete. Mit letzter Kraft schleppte sich der Überfallene ins Freie, wo ein Taxifahrer auf ihn aufmerksam wurde und ins Spital brachte. Eine Notoperation rettete ihm das Leben. Das Gericht sprach ihm nun 6.320 Euro Schmerzengeld zu.

Er habe den Mann nicht töten wollen, beteuerte der Angeklagte: "Es ist alles so schnell 'gangen." Er habe in Folge des Entzugs "gekracht" und eigentlich vorgehabt, sich selbst mit einer Überdosis aus dem Leben zu befördern.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Heinz Sch. erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.(APA)