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Drei Jahre unbedingte Haft - sol lautet das Urteil des Landesgerichts Stuttgart gegen einen deutschen Raubkopierer. Der einschlägig Vorbestrafte war Mitglied des europaweit größten Softwarefälscherrings, der im November 2003 von der Kriminalpolizei Ravensburg ausgehoben wurde. Nach jahrelangen Ermittlungen fielen den Behörden damals 142 Paletten mit illegaler Software - vorrangig Microsoft-Programme - in die Hände.

Eltern als Mittäter

Der nun zu einer unbedingten Haftstrafe Verurteilte war bereits 1999 vor dem Landesgericht Stuttgart wegen Softwarepiraterie zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil dürfte allerdings wenig "gebracht" haben, der Mann nutzte bei seinen späteren Aktivitäten seine Eltern als Tarnung - so wurde auch der Vater wegen der Beteiligung an einer Straftat zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. (red)