Wien - Der Streit der Pensionisten der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) um die Höhe ihrer Leistungen aus der Pensionskasse geht jetzt in die nächste Runde. Dieser Tage beantragen die Arbeitsrechtler der Wiener Kanzlei Grießer, Gerlach, Gahleitner die Fortsetzung eines seit Frühjahr 2003 anhängigen zivilrechtlichen Verfahrens. Eingebracht sind dabei rund 300 Einzelklagen.

Im Wesentlichen geht es darum, dass sich Banker im Ruhestand gegen die Kürzung ihrer zugesagten Pensionsleistungen wehren. 1999 hatten BA und CA die Pensionsansprüche ihrer Mitarbeiter an externe Pensionskassen übertragen; die Kapitalmarktflaute von 2000 bis 2002 hat die Zahlungen dann aber kräftig gedrückt. Diese Kürzungen wollen die Pensionisten, die sich auch auf mangelnde Aufklärung über ihr Risiko bei der Umstellung aufs neue Modell berufen, wieder gut gemacht wissen. Jetzt soll der Richter feststellen, ob die Bank nachschießen muss.

"Geschlechtliche Diskriminierung"

Der Prozess war für die Dauer eines Verfahrens beim Obersten Gerichtshof (OGH) unterbrochen worden. Per Beschluss hat der OGH im Juli in einem Beschluss festgestellt, dass eine Nachschusspflicht der Bank zumindest für jene BA-Ruheständler gilt, die ab 2000 in Pension gegangen sind. "Trotzdem bleibt noch eine Fülle anderer Probleme, etwa bei Einzelverträgen oder bei der Frage geschlechtlicher Diskriminierung: Die Bank hat für Männer weniger in die Pensionskasse eingezahlt als für Frauen", begründet Anwalt Georg Grießer die Fortsetzung des Verfahrens. Dem man in der BA-CA übrigens "gelassen entgegensieht", wie ein Unternehmenssprecher sagte. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.9.2004)