Klagenfurt - Der Vorstand der Neurochirurgischen Abteilung am LKH Klagenfurt, Günther Lanner, zeigte sich erschüttert über das Urteil des Arbeitsgerichtes auf Wiedereinstellung einer der betroffenen Chirurgen.

Richter forderte Wiedereinstellung

Zwar hätte der zuständige Richter erkannt, dass der Arzt nicht mehr in der Lage sei zu operieren und Nachtdienste zu versehen, auf der anderen Seite aber trotzdem die Wiedereinstellung gefordert. Man werde das Urteil deshalb beeinspruchen, sagte der Primarius im Gespräch mit der APA.

Starkes Zittern

Wie Lanner erläuterte, sei er im Interesse der Patienten schon im Frühjahr 2002 gezwungen gewesen, den betreffenden Arzt aus dem Nachtdienst und dem OP-Bereich zu entfernen. Der zuckerkranke und beeinträchtigte Chirurg hätte nämlich stark gezittert und viele Fehlleistungen erbracht sowie sich gegenüber den Patienten schlecht benommen. "Es gab viele, die nach der Visite durch diesen Arzt weinten", sagte Lanner. Allerdings habe ungeachtet seiner massiven Einwände schon damals das Arbeits- und Sozialgericht auf Weiterverwendung des Mediziners bei Operationen erkannt.

Eine Reihe von Fehlhandlungen

"Ich musste daher den Arzt wieder auf die Patienten loslassen", betonte Lanner. Dann sei es binnen kürzester Zeit zu einer Reihe von Fehlhandlungen des Chirurgen gekommen. In einem Fall sei eine Bandscheibenoperation derart unsachgemäß durchgeführt worden ("Die Nerven wurden durchschnitten"), dass der Patient seither gelähmt sei.

Ein Patient wurde zum Pflegefall

In einem anderen Fall habe der betreffende Mediziner bei einem Patienten mit Hirnblutung die Operation so lange hinausgezögert, dass der Betroffene schwer geschädigt worden und jetzt ein Pflegefall sei. Bei einem weiteren Patienten sei eine Nachblutung nicht erkannt worden.

Patient starb nach Gehirnpunktion in unsterilem Raum

In einem weiteren, besonders krassen Fall handelt es sich laut Lanner um einen damals 17-jährigen Burschen. Der jetzt angeklagte Mediziner hätte damals mit dem Patienten die Ambulanz verlassen und an ihm, ohne dazu eingeteilt und kompetent gewesen zu sein, in einem unsterilen Raum eine Gehirnpunktion durchgeführt. Dieser Patient sei später gestorben, ein Gutachten habe allerdings keinen kausalen Zusammenhang mit dem Eingriff gesehen.

Entlassung

Am 12. Juli 2002 habe er seinem Gewissen folgen und den Chirurgen entlassen müssen, sagte Lanner. "Ich konnte und kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, ihn jemals wieder auf die Patienten loszulassen", betonte der Primarius. Deshalb werde er auch alle gerichtlichen Instanzen anrufen, um den Spruch des Arbeitsgerichtes auf Wiedereinstellung zu bekämpfen.

Selber Richter hob bereits einmal Urteil auf Lanner wies auch darauf hin, dass es sich bei dem Richter, der jetzt auf Wiedereinstellung des Chirurgen erkannt hat, um denselben handle, der schon 2002 die Entfernung des Mediziners aus dem OP-Bereich rückgängig gemacht habe. Besonders bemerkenswert sei aber der Umstand, dass der Richter im Urteil vom Mai 2002 verlangt habe, dass der Chirurg wieder operieren dürfe, sich beim Urteil vom August 2004 aber der Meinung des Sachverständigen anschließe, dass der Betreffende keine Operationen mehr durchführen solle. "Wenn sich der Richter schon vor zwei Jahren eines Sachverständigen bedient hätte, wäre das alles nicht passiert oder zumindest nur in abgeschwächter Form", erläuterte der Primarius.(APA)