Retz - Die Regierung will den Entwurf zum Sozialbetrugs-Gesetz noch einmal überarbeiten. Das kündigte Justizministerin Karin Miklautsch (F) am Donnerstag in einer Pressekonferenz bei der Regierungsklausur in Retz an. Konkret soll der Strafrahmen für Sozialbetrug (im Entwurf bis zu zehn Jahre) noch einmal überdacht werden - er erscheint Miklautsch zu hoch. Außerdem sind Änderungen bei der "tätigen Reue" geplant. Aufgegeben wird der Plan, auch Kleindelikte - etwa das Erschleichen von Sozialleistungen - in das Gesetz aufzunehmen.

Wer also beispielsweise mit unwahren Angaben Sozialleistungen erschwindelt oder zu Unrecht Krankengeld bezieht, der wird damit wie bisher als Betrüger verfolgt. In das Sozialbetrugs-Gesetz wird das nun nicht aufgenommen. Allerdings werde man darüber nachdenken, ob die entsprechenden Bestimmungen in anderen Gesetzen nachjustiert werden müssen, kündigte Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner (F) an.

Änderungen in zwei Punkten

Änderungen am bereits in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf sind an zwei Punkten vorgesehen: Derzeit steht im Entwurf, dass ein Arbeitgeber, der Dienstnehmerbeiträge nicht einzahlt, diese noch während der gerichtlichen Hauptverhandlung (also de facto bis knapp vor der Urteilsverkündung) nachzahlen kann und damit straffrei ausgeht. Experten kritisieren das als indirekte Anstiftung. Miklautsch will diese Bestimmung nun an die im Strafrecht übliche "tätige Reue" anpassen. Eine strafbefreiende Nachzahlung nach der Anklage wäre damit nicht mehr möglich.

Überdenken will die Justizministerin auch den Strafrahmen beim "Sozialbetrug". Unter diesen Tatbestand fällt das betrügerische Vorenthalten von Dienstgeberbeiträgen, also beispielsweise wenn ein Unternehmen schon mit dem Vorsatz gegründet wird, nach einer gewissen Zeit Konkurs anzumelden und damit keine Sozialversicherungsbeiträge einzubezahlen ("Scheinfirma"). Hier erscheint der Strafrahmen (bis zu zehn Jahre, wenn die Schadenssumme über 40.000 Euro liegt) der Regierung als zu hoch.

Der Gesetzesentwurf sieht drei Straftatbestände vor: "Sozialbetrug" (bis zu drei Jahre Haft bei einem Schaden unter 40.000 Euro, bis zu zehn Jahre darüber), das Nicht-Abführen von Dienstnehmerbeiträgen (bis zu zwei Jahre unter, bis zu drei Jahre über 40.000 Euro) und organisierte Schwarzarbeit mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren.

Generell betonte Miklautsch, dass es der Regierung beim Sozialbetrug vor allem um die Verfolgung von gewerbsmäßigen Betrügern gehe und nicht um die Kriminalisierung von "Nachbarschaftshilfe". Die Botschaft müsse lauten: "Sozialbetrug und Sozialmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt." Die Ermittlungsverfahren sollen übrigens von den Finanzbehörden und nicht von Gendarmerie und Polizei geleitet werden.

Bevor allfällige Änderungen festgeschrieben werden, will Miklautsch jedenfalls das Ende der Begutachtungsfrist am 5. Oktober abwarten. Spätestens Mitte November soll der endgültige Gesetzesentwurf dann durch den Ministerrat, das parlamentarische Procedere soll noch heuer abgeschlossen werden. (APA)