Sorgen bereitet dem Richter die zu hohe Strafuntergrenze beim "schweren Raub". Für viele der zumeist unbescholtenen, geständigen Täter, die oft aus dem Drogenmilieu kommen und ohne Gewalt zum großen Geld gelangen wollen, seien fünf Jahre Haft zu viel. Liebetreu meint, man müsste in solchen Fällen mit "drei Jahren teilbedingt" das Auslangen finden.
Frustrierend ist für die Richter, wie wenig läuternd gerade hohe Haftstrafen auf Täter wirken. Dabei gibt es eigens für die krankhaft Unverbesserlichen den Paragrafen 23, die "Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter". - Doch der Gesetzestext sei derart bürokratisch verschachtelt, dass die Voraussetzungen dafür fast nie gegeben sind. "Ich hab' ihn erst einmal anwenden können", ärgert sich Liebetreu.