Der Direct Marketing Verband und die Wirtschaftskammer(WKÖ) haben in Abstimmung mit der Datenschutzkommission und dem Bundeskanzleramt erstmals verbindliche Verfahrensregeln und Richtlinien für Direktwerbung geschaffen. Unternehmen und Konsumenten profitieren damit gleichermaßen von erhöhter Rechtssicherheit und Transparenz, hieß es am Montag, bei einer Pressekonferenz des Direct Marketing Verbandes (DMVÖ).

"Nicht immer als konfliktfrei empfunden"

Die Verwendung von personenbezogenen Daten für Direktmarketing werde von vielen Bürgern "nicht immer als konfliktfrei empfunden", so die Leiterin der für den Datenschutz zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt, Waltraut Kotschy. Es sei daher wichtig, Regeln zu haben, die einen fairen Ausgleich herstellen zwischen den Datenschutzinteressen der Bürger und den Informationsinteressen der Direktwerbung.

Mit der Einführung der Codes of Conduct sei es gelungen, allen Marketingbetreibenden Unternehmen erstmals ein Höchstmaß an Rechtssicherheit beim Umgang mit Adressen und personenbezogenen Marketing-Daten zu bieten, so der Initiator der Codes, Anton Jenzer. Standardisierte Formulare und praktische Mustervereinbarung erleichtern die gesetzeskonforme Verwendung von Daten für Mitarbeiter, Auftragnehmer und Auftraggeber.

"Fair Data"

Wer sich an die Codes of Conduct hält, hat die Möglichkeit, das Gütesiegel "Fair Data", das vom DMVÖ vergeben wird, zu führen. Für Konsumenten, die Beschwerden haben, besteht ab sofort die Gelegenheit, sich an das Clearingforum des Direct Marketing Verbandes zu wenden, das sich mit der Verwendung von Marketingdaten in Österreich befasst. Das Clearingforum geht Beschwerden nach, klärt Sachverhalte und wird auch für Fragen bei der Auslegung des Codes zur Verfügung stehen.(APA)