V.l.n.r: Anton Jenzer, DMVÖ-Vorstandsmitglied und Initiator der "Codes of Conducts", Waltraud Kotschy, Leiter der für Datenschutz zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt und Jürgen Menedetter, Präsident des DMVÖ.

Foto: derStandard.at/Kutscherer

Jürgen Menedetter, Thomas Gams, Stv. Obmann des Fachverbandes Werbung + Marktkommunikation der WKÖ und Dr. Hans Spohn, juristischer Koordinator und Projektleiter "Codes of Conduct".

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Der Direct Marketing Verband (DMVÖ) hat gemeinsam mit dem Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich europaweit die erste Initiative gestartet und realisiert um verbindliche Verfahrensregeln und Richtlinien zu schaffen, die das Datenschutzgesetz und die Gewerbeordnung praxisorientiert konkretisieren. In Abstimmung mit der Datenschutzkommission, der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, und nach Genehmigung des Bundeskanzleramtes, entstanden die sogenannten "Codes of Conduct".

Die Initiative wurde Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz von Thomas Gams (stv. Obmann des Fachverbands Werbung in der WKÖ), DMVÖ-Präsident Jürgen Menedetter, Waltraut Kotschy, Leiterin der für den Datenschutz zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt, DMVÖ-Vorstandsmitglied Anton Jenzer und Hans Spohn, juristischer Koordinator und Projektleiter der "Codes of Conduct", vorgestellt.

Maßstäbe

"So gut wie jedes Unternehmen ist heute mit Direct Marketing und Adressmanagement konfrontiert. Alle marketingorientierten Unternehmen verfügen über Datenbanken und haben die Verantwortung für die gesetzeskonforme Verwendung dieser Daten", so DMVÖ-Präsident Jürgen Menedetter. Die Initiative "Fair Data" setzt Maßstäbe für die eigenverantwortliche Verwendung von Daten und signalisiert die notwendige qualitative Auseinandersetztung im Sinne der Konsumenten.

Anton Jenzer, DMVÖ-Vorstandsmitglied und Initator der "Codes of Conduct": "Mit der Einführung der "Codes of Conduct" ist es uns gelungen, allen marketingtreibenden Unternehmen erstmals ein Höchstmass an Rechtssicherheit beim Umgang mit Adressen und personenebezogenen Markteting-Daten zu bieten. Sie sind in puncto Datenschutz und Transparenz ein Quantensprung und werden letzlich in der Öffentlichkeit zu mehr Akzeptanz für Werbung und Marketing führen."

Gütesiegel

Mit der Vergabe eines "Fair Data"-Gütesiegels soll zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen werden. Wer sich an die "Codes of Conduct" hält, kann dieses Gütesiegel, das vom DMVÖ vergeben wird, führen. Dadurch haben Auftraggeber und Konsumenten die Sicherheit, dass das entsprechende Unternehmen die Richtlinien gemäß die Daten verwenden wird.

Die "Codes of Conduct" können aber weiterhin noch keine Abhilfe gegen die derzeitige Spamflut bieten, daran werde aber gearbeitet, versichterte Hans Spohn. Man ist einfach noch nicht so weit zu definieren, was zulässig ist und was nicht. (sku)