Wien - Als in Wien jüngst auf einer Großbaustelle 60 Polen angetroffen wurden, die sich alle offiziell als Selbstständige auswiesen, die freilich aber allesamt mit dem Verfugen von Gipskartonwänden beschäftigt waren, wurden die Kontrollore stutzig. Das war kein Einzelfall. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) schlägt nun Alarm: Tausende Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern würden - laut Kammer-Vizegeneralsekretär Reinhold Mitterlehner über ein Geflecht von Subunternehmern und unter Anhaltung, sich als Selbstständige zu melden - ins Land geschleust.

"Das hat System"

"Das hat System", sagte Mitterlehner am Donnerstag vor Journalisten in Wien. Er spricht von einer "dramatischen Entwicklung, was die Umgehung der Schutzbestimmungen für den Arbeitsmarkt und organisierte Schwarzarbeit" seit der EU-Osterweiterung angeht. Und Mitterlehner hat Hinweise, "dass das aus Österreich organisiert wird und nicht aus dem Ausland." Das sei aus Antragsschreiben solcherart "verkappter Arbeitnehmer" auf identem Briefpapier mit gleichlautenden Faxnummern ersichtlich, vereinzelt stellten sich auch Anschriften als fingierte Adressen heraus.

Unter Ausnützung der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer würden solcherart die - von der Wirtschaftskammer ohnedies als restriktiv kritisierten - Übergangsbestimmungen für (unselbstständige) Arbeitnehmer aus Osteuropa umgangen. Leidtragende seien die heimischen Gewerbeunternehmen, die diesem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt seien und die anderen Arbeitnehmer. Mitterlehner verlangt deshalb strengere Kontrollen und schärfere gesetzliche Bestimmungen gegen Sozialbetrug. Auch dem Verdacht auf Steuer- und Abgabenhinterziehung sei im Einzelfall nachzugehen.

Umgehung des Gesetzes

Den "dringenden Verdacht", dass mit der Beschäftigung von "Scheinselbstständigen" aus Osteuropa am Bau, bei Reinigungsfirmen oder in sozialen Diensten das Ausländerbeschäftigungsgesetz umgangen wird, erhob am Donnerstag jedenfalls die Wirtschaftskammer Österreich selbst. Auch die eigene Statistik der Kammer erhärte den Verdacht: Allein in Wien hat die Landesinnung für das Bauhilfsgewerbe (Mitgliederstand vor dem 1. Mai 2004: 1.500) nach dem 1. Mai fast 900 Neugründungen (Gewerbeanmeldungen) verzeichnet. Hochgerechnet auf die übrigen "geschützten Sektoren" - in denen Arbeitnehmer aus dem Osten nur mit Entsendebewilligung tätig werden dürfen - schätzt die Kammer die Zahl von vermuteten "Scheinselbstständigen" bzw. schwarzunternehmerisch Tätigen auf seither 7.000 bis 10.000.

Der Nachweis, dass in Wahrheit eine (nach "wirtschaftlichem Gehalt") unselbstständige und damit bewilligungspflichtige Arbeit vorliegt, ist mit riesigem Rechercheaufwand verbunden. Den betroffenen "Ein-Mann-Unternehmen" würde ja der Anschein gegeben, dass sie im regulären Bereich arbeiteten. Und der Druck auf Arbeitnehmer, sich auf solche Verhältnisse einzulassen, sei umso höher, je höher in der Heimatregion die Arbeitslosigkeit ist.

Konzertiertes Vorgehen

Mehr Kontrollen werden, das räumt auch die Kammer ein, im Wesentlichen Symptome bekämpfen, dennoch aber die "Lust" auf solche Praxis vergällen. Gegen den organisierten Pfusch müsste mit einer Verschärfung der Gesetze gegen Sozialbetrug konzertiert vorgegangen werden. Regulatorisch verlangt die Wirtschaft den Abschluss von bilateralen Beschäftigungsabkommen mit den neuen Mitgliedsländern, auch die bestehenden Abkommen (Grenzgängerregelung) müssten mit mehr "Leben" erfüllt werden. Und schließlich hält die Kammer zwei Jahre nach Beginn der Übergangsfrist eine "ernsthafte Evaluierung" für erforderlich, ob die Arbeitsmarktbeschränkungen noch notwendig sind.

Enquete am 15. September

Am 15. September werden Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaft eine Enquete zum Thema organisierte Schwarzarbeit abhalten. Dabei soll es nicht nur um die jetzt boomende "Scheinselbstständigkeit" osteuropäischer Arbeitskräfte in Österreich gehen. Auch der private Pfusch wird thematisiert. Mitterlehner versichert, dass man dabei keineswegs die echte Nachbarschaftshilfe anschwärzen wolle. Er wäre vielmehr dafür, "die Nachbarschaftshilfe freizugeben", diese privaten Hilfstätigkeiten von Verwandten oder Freunden sollten aber vorher bei der Behörde (Bürgermeister) angemeldet werden. (APA)