Insgesamt studieren an Österreichs Universitäten rund 40.000 ausländische Studierende. Unter jenen Studierenden, die nicht aus Industrieländern kommen, stehen nach Schätzungen der ÖH rund 19.000 Personen aus verschiedenen Gründen vor der Situation, im kommenden Wintersemester Studiengebühren zahlen zu müssen. Neben Studierenden aus Entwicklungsländern, denen die Gebühren bislang über den Österreichischen Akademische Austauschdienst rückerstattet wurden, sind für zwei weitere Gruppen von Studierenden die Gebühren fällig.

"Einseitig gekündigt" - "Waren immer einseitig"

Studierende aus Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Türkei, Weißrussland und Albanien waren bisher von den Studiengebühren befreit. Warum das jetzt nicht mehr so ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die ÖH erklärt, dass es sich um bilaterale Verträge handelt und wirft dem Ministerium vor, sie einseitig gekündigt zu haben. Im Ministerium weist man diese Darstellung zurück. "Das ist falsch", wiederspricht Höllinger. "Das waren immer einseitige österreichische Festsetzungen. Es stand im Gesetz und diese Bestimmung wurde nun gestrichen."

"Zum Teil wurde das vor 30 Jahren festgesetzt.", erklärt der Sektionschef. Seither hätte es aber beträchtliche Veränderungen in den jeweiligen Ländern gegeben. Er gibt zwar zu, dass die Regelung einseitig aufgehoben wurde. "Das ist richtig, aber sie waren immer einseitig."

Neue EU-Mitgliedstaaten

Seit der EU-Erweiterung ist schließlich noch eine dritte Gruppe von Studierenden nicht mehr von den Studiengebühren befreit, nämlich jene aus den neuen Mitgliedstaaten. Sie sind nun mit den Studierenden aus den "alten" EU-Ländern gleichgestellt und müssen nun Studiengebühren zahlen. "Sie sind gleichgestellt, müssen deshalb aber auch nicht mehr die doppelte Gebühr zahlen, sondern den gleichen Betrag wir die österreichischen Studierenden", erklärt Höllinger.

Weiterhin keine Studiengebühren zahlen sollen Studierende aus folgenden Ländern: Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kap Verde, Kiribati, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Vereinigte Republik Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu und der Zentralafrikanischen Republik. (sof/red)