Graz - Keine Freilassung auf Kaution erbrachte am Dienstagnachmittag die erste Verhandlung im Fall des Grazer Jazzprofessors Harald Neuwirth, der seit dem 21. August in Antalya in Haft sitzt. "Die Verhandlung gestern ist nicht gut ausgegangen. Der Inhaftierte bleibt in Untersuchungshaft, es wurde aber zugesichert, dass der zweite Termin 'relativ bald' stattfinden wird", hieß es am Mittwoch aus dem Büro der steirischen Landeshauptfrau und Kulturreferentin Waltraud Klasnic (V).

Die steirische Landeshauptfrau war bereits am ersten Tag über das Schicksal des prominenten Grazers informiert. Klasnic habe sich bei Außenministerin Benita Ferrero-Waldner (V) dafür eingesetzt, dass dem Inhaftierten "besondere Aufmerksamkeit" geschenkt werde. "Wir sind täglich mit dem Außenministerium in Kontakt, um über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein", so Richard Mayr aus dem Büro der Landeshauptfrau. "Die Betreuung ist die bestmögliche", so Mayr. So sei der Gefangene gestern vom österreichischen Konsul auch mit seinen Medikamenten versorgt worden. Die Untersuchungshaft dürfe maximal 30 Tage dauern, man hoffe jedoch, dass sich das Verfahren durch die Intervention des Außenministeriums beschleunigen lasse.

Gutachten auf Haftunfähigkeit

Ihr Gatte sei mit 15 anderen Häftlingen in einer Zelle untergebracht, erklärte indes Iris Neuwirth, in einem Interview mit "Radio Steiermark" am Dienstag. Kontakt habe die Familie mit dem Inhaftierten nur via Fax. Die Frau macht sich Sorgen um den Gesundheitszustand des 65-Jährigen: Erst kurz vor dem Urlaub habe er eine Schlafmaske zur besseren Sauerstoffversorgung verschrieben bekommen. Es sei auch ein Gutachten auf Haftunfähigkeit von einem Arzt aus der Steiermark geschickt worden.

Ein bei einem Ausflug vom zehnjährigen Sohn gefundener "interessanter Stein" ist dem Grazer Professor bei der Ausreise aus der Türkei offenbar zum Verhängnis geworden. Nach türkischem Gesetz ist die Ausfuhr von antiken Steinen oder Fossilien jedoch strengstens verboten. Nach dem Check am Flughafen in Antalya die böse Überraschung: Der Professor wurde festgenommen, seine Frau durfte mit den Kindern heimreisen. Ob es sich bei dem "corpus delicti" tatsächlich um ein antikes Stück handelt, wird noch geklärt.

"Antiquitäten" weit ausgelegt

Das Österreichische Außenministerium empfiehlt Reisenden, sich schon zu Hause genau über die Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu erkundigen. In der Türkei gibt es auf jeden Fall für die Ausfuhr antiker Objekte strenge Strafen: "Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist", heißt es von Seite des Außenamts. Die Ausfuhr ethnographischer, historischer und archäologischer Gegenstände sei "strikt untersagt". Bei ethnographischen Gegenständen wie zum Beispiel Teppichen sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es sei ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden würden den Begriff "Antiquitäten" weit auslegen. (APA)