www.karlheinzgrasser.at ist laut Gutachten zwischen 220.000 und 245.948 Euro wert

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Wien – Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hat am Montagabend mitgeteilt, dass der Wert seiner Homepage www.karlheinzgrasser.at inklusive aller Leistungen in einem vom Gericht angeforderten Gutachten eines unabhängigen Experten mit einer Bandbreite von 220.000 bis 245.948 Euro bemessen worden sei.

Ursprüngliche Schätzung: 50.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte den Wert der Homepage ursprünglich auf 50.000 Euro geschätzt und die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil ein gerichtliches Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung erst ab einer hinterzogenen Summe von 75.000 Euro möglich wäre. Die Ratskammer des Wiener Straflandesgerichtes hatte den Akt jedoch an den Untersuchungsrichter zurückgewiesen, der beauftragt wurde, den Wert der Homepage via Gutachten zu klären. Dieses Gutachten liegt derzeit bei der Ratskammer, die voraussichtlich Ende der Woche die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.

Akt geht diese Woche zur Ratskammer

Der Akt Grasser wird diese Woche an die Ratskammer gehen, der Akt Winkler an die Staatsanwaltschaft. Mit Entscheidungen noch in dieser Woche sei aber in beiden Fällen nicht zu rechnen, erklärte die Sprecherin des Wiener Straf-Landesgerichts, Alexandra Mathes, am Dienstag. Aber die Sache werde "zügig erledigt". Keine inhaltlichen Angaben konnte sie zu dem Homepage-Gutachten machen, über das der Finanzminister selbst berichtet hat.

Die Ratskammer hatte den Akt an den Untersuchungsrichter zurück gewiesen und ihn beauftragt, den Wert der Homepage per Gutachten zu ermitteln. Dieses Gutachten liegt jetzt vor – und Untersuchungsrichter Michael Tolstiuk wird den Akt morgen oder übermorgen wieder der Ratskammer übermitteln. Der dort zuständige Richter komme am Montag aus dem Urlaub zurück. "Dann muss er das Ganze studieren und dann wird die Ratskammer beschließen", so Mathes.

Causa Winkler

Vom Fall Grasser abgetrennt ist die Causa Winkler. Hier dürften die gerichtlichen Vorerhebungen zu Ende sein, "davon gehen wir aus", so Mathes. Im nächsten Schritt hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Verfolgungsantrag gestellt wird. Derzeit wartet der U-Richter noch auf eine Unterlage, sobald er sie hat, wird er den Akt der StA übermitteln.

Grasser würde gerichtliche Zuständigkeit begrüßen

Grasser erklärte nun dazu, sollte sich aus dem höheren Wert der Homepage eine gerichtliche Zuständigkeit ergeben, würde er dies ausdrücklich begrüßen. Nachdem bereits zwei Mal durch die zuständigen Verwaltungsbehörden und mehrere Experten festgestellt worden sei, dass er steuerlich korrekt gehandelt habe, könnte auch durch eine erstmalige inhaltliche Prüfung der Steuerpflicht durch Gericht bestätigt werden, dass völlig zu Recht keine Steuer bezahlt worden sei.

Grasser freute sich nach eigenen Angaben auch deshalb über das Ergebnis des Gutachtens, weil die Argumentation der politischen Gegner in sich zusammen falle, wonach die Homepage nur einige tausend Euro Wert gewesen wäre.

Finanzminister fühlt sich sicher

Grasser hat sich am Dienstag neuerlich erfreut darüber gezeigt, dass der Wert seiner Homepage nunmehr mit 220.000 bis 245.000 Euro mittels eines Gutachtens festgestellt wurde. Dies sei ein erster Erfolg, weil damit die Angaben seines Kabinettchefs Matthias Winkler bestätigt worden seien, erklärte er vor dem Ministerrat. Die unangenehme Nebenwirkung, dass im Falle einer steuerlichen Verfehlung auf Grund der hohen Summe nun sogar ein strafrechtliches Verfahren drohen könnte, fürchtet Grasser nicht: "Wo keine Steuer zu bezahlen ist, dort droht überhaupt nichts."

Bestätigung durch Pensionisten

Der Finanzminister verwies neuerlich darauf, dass seine Homepage diverseste Male geprüft worden sei. Volksanwaltschaft, Rechnungshof und zwei Finanzämter hätten sich mit der Angelegenheit beschäftigt – und es sei jeweils herausgekommen, dass keine Steuerpflicht vorhanden sei. Zusätzlich riefen ihn ständig pensionierte Finanzbeamte an, die ihn bestätigten, dass in solchen Fällen nie Steuern zu zahlen gewesen seien.

Unterstützung durch Finz

Grasser hätte daher auch gar nichts dagegen, wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft eine Prüfung vornehmen würde. Er sei sich 100-prozentig sicher, dass auch bei einer gerichtlichen Überprüfung nichts herauskommen würde. Auf gleicher Linie zeigte sich Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V). Er habe keine Angst, dass ein Gerichtsverfahren entstehen könnte. Den Akt habe er sich noch einmal kommen lassen und angesehen; und er bleibe dabei, dass bei der Finanzierung der Homepage keine Steuerpflicht gegeben sei.

Pröll gegen übermäßige Erwartungen

Unterstützung erhielt der Finanzminister auch von Landwirtschaftsminister Josef Pröll (V). Dieser meinte vor dem Ministerrat: "Jene, die sich übermäßig viel erwarten, werden auch diesmal wieder enttäuscht sein." Eher wortkarg in Sachen Grasser gaben sich die freiheitlichen Regierungsmitglieder. So meinte etwa Sportstaatssekretär Karl Schweitzer zu der Causa, die Sache sei nicht sein Problem.

Miklautsch: Ungünstige Optik

Aus der Sache heraushalten wird sich Justizministerin Karin Miklautsch (F). Sie werde sich "sicher nicht" in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einmischen, erklärte sie vor dem Ministerrat. Dass die Optik bei der ganzen Sache nicht besonders günstig ist, gestand die Ministerin aber durchaus ein. (APA)